In der Stadtratssitzung am 21.11.2024 stand die Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf der Tagesordnung. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 310 % und den für die Grundsteuer B auf 460 % ab dem 1. Januar 2025 festzusetzen.
Unser Fraktionsvorsitzender Bernd Gerber brachte jedoch in der Vorberatung des Verwaltungsausschusses einen alternativen Ansatz zur Diskussion: Eine Reduktion des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 440 %. Wir sind der Überzeugung, dass diese Anpassung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt leistet, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten.
Die Verwaltung, insbesondere der Oberbürgermeister, hat diesen Vorschlag aufgegriffen und den Stadträten zur Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung am 21.11. wurde der Vorschlag mit deutlicher Mehrheit angenommen. Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich, da sie einen fairen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der städtischen Finanzierung und den Interessen der Grundstückseigentümer schafft.
„Mit der Senkung sind wir auch unserem Wahlversprechen der Senkung der Grundsteuer nachgekommen“, so unser Vorstandsvorsitzender Dirk Schirmer.
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