Kinderbetreuungskosten: teilweise Entlastung der Eltern

Der Stadtrat ist unserem Vorschlag gefolgt und hat am 26. Juni 2025 die 1. Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen. Damit werden zum 1. Januar 2026 die Prozentsätze, nach denen sich die Elternbeiträge bemessen, erstmals seit 2016 gesenkt:

  • Krippe: von 23 % auf 21 % der Platzkosten
  • Kindergarten / Hort: von 30 % auf 27 % der Platzkosten

Das bedeutet für Familien:

BetreuungsartBeitrag bisher
(seit 1.1. 2024)
Neuer Beitrag
ab 1.1. 2026
Veränderung
Krippe (9 h)294,34 €296,50 €+ 2,16 €
Kindergarten (9 h)186,69 €185,74 €– 0,95 €
Hort (6 h)106,62 €106,14 €– 0,48 €

Trotz der Reduzierung hat die Stadt Werdau künftig jährlich rund 330 € höhere Einnahmen, sodass der Standort weiterhin ein attraktiver Wohnort bleibt.

Bereits in den Vorberatungen hatte die Freie Wähler-Fraktion gefordert, die Beitrags-Prozentsätze konsequent am Mittelwert des Landkreises Zwickau auszurichten, um die überdurchschnittliche Belastung Werdauer Familien abzubauen. „Die jetzt beschlossene Absenkung ist ein wichtiger erster Schritt; gleichwohl sehen wir weiterhin Nachholbedarf, damit alle Eltern – auch von Krippenkindern – deutlicher profitieren.“, so unser Vorstandsvorsitzender Dirk Schirmer.

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Veröffentlicht am 08.07.2025