Freie Wähler und FDP stimmen als einzige für Steuerentlastung

Zur vergangenen Stadtratssitzung war mit das wichtigste Thema in diesem Jahr auf der
Tagesordnung, der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024.

Wie jedes Jahr gab es auch wieder die Herausforderung einen ausgeglichenen
Haushalsentwurf zu erarbeiten. Trotz der gestiegenen Energiekosten und der Auswirkungen
des Ukraine-Krieges konnte ein guter Haushaltsentwurf erstellt werden. Sogar die nicht so
starke Erhöhung der Kreisumlage kommt dem Haushalt zugute.

Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, bei dem der Oberbürgermeister die Grundsteuer B
absenken hätte können, um somit sein Wahlversprechen einzulösen. Aber wie so oft, gibt es
bei Steuersenkungen immer Ausreden, dies nicht durchzuführen…

„Wir, Freie Wähler, haben uns die letzten beiden Jahre vertrösten lassen, wenn es um das
Thema der Absenkung der Grundsteuer B ging. Mit dem erarbeiteten Vorschlag unserer
Kreistagsfraktion, die Kreisumlage nicht so stark anzuheben, wie es der Landkreis vorhatte,
war dies für uns ein Zeichen auch in Werdau eine Absenkung einzufordern“, erklärte der
Vorstandsvorsitzende Dirk Schirmer.

Mit einem Antrag auf Senkung von 520 auf 510 v. H. durch den Fraktionsvorsitzenden der
Freie Wähler Bernd Gerber, blieb den anderen Fraktionen im Stadtrat nichts anderes übrig,
als Farbe zu bekennen.

„Mit dem Wegfall weiterer Unterstützungsmaßnahmen für die städtischen Gesellschaften,
ist auch die Grundlage für die damalige Erhöhung nicht mehr gegeben“, sagte Dirk Schirmer.
„Uns war es wichtig ein Zeichen der Hoffnung zu senden“, ergänzte Bernd Gerber weiter.

Bemerkenswert waren jedoch dann die Ausreden, um eine Senkung nicht mitzutragen. CDU,
Linke, AfD und Teile der UL war entweder mit der geringen Absenkung unzufrieden oder
verstanden die ganze Diskussion um das Thema nicht.

Einzige die Vertreter der FDP, unterstützten unseren Antrag mit der Aussage, „dass die
Stadträte nicht von den Bürgern gewählt worden, um die Interessen der Stadtverwaltung zu
vertreten, sondern um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen“. Auch
dieses Argument überzeugte keinen der anderen Stadträte und so bleibt die Grundsteuer B
auch weiterhin über dem Niveau der Stadt Zwickau.

Veröffentlicht am 07.04.2023

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