Bericht zur Stadtratssitzung vom 30.09.2021

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/sitzungen_top.php?sid=2021-SR-240

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 19 anwesend.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

Diesmal hatte unser Vorstandsvorsitzender Dirk Schirmer 3 Themen zum Tagesordnungspunkt Einwohneranfragen mitgebracht.

Zuerst wurde die B175 thematisiert. Durch die Verlängerung der Bauzeit wurde gefragt, welche weiteren Kosten entstehen und ob diese noch im Budget liegen. Hier wurde entgegnet, dass die Bauzeitverlängerung keine weiteren Kosten verursachen, jedoch die zusätzlichen Kanal- und Leitungserneuerungen ca. 10% Mehrkosten verursachen. Zum Budget wurden keine Angaben gemacht, da der Hauptauftraggeber das Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) ist.

Weiterhin wurde auf den Tagesordnungspunkt 12 eingegangen. Durch die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer stellte sich die Frage wie weit die drahtlosen Netzwerke (WLAN) der Schulen ausgebaut sind, um auch mit diesen im Unterricht zu arbeiten. Hier antwortet der Oberbürgermeister, dass nicht in jedem Unterrichtsraum WLAN zu Verfügung steht. Dies aber in den kommenden Jahren im Haushalt einplant, um über den „DigitalPakt Schule“ alle Unterrichtsräume mit WLAN ausstattet.
Dazu gab es eine weitere Nachfrage, da speziell die Internetverbindung der Umweltschule katastrophal langsam ist und ein arbeiten mehr als eingeschränkt ist. Diese Problematik ist der Stadtverwaltung bekannt, wird aber leider so schnell nicht behoben. Hier gab es den Vorschlag von Herrn Schirmer, einmal zu geprüft, ob eine Leitung von der Firma OstTelCom in der nähe der Schule langläuft und diese eventuell genutzt werden könnte.

Auch gab es noch Lob und Kritik am Internetauftritt der Stadt Werdau. Über das Ratsinformationssystem sind mittlerweile sehr viele Informationen veröffentlicht, welche der Bürger zu jeder Zeit abrufen kann. Diese Informationen sind auch sehr detailliert und informativ. Kritik gab es jedoch an der Bedienung der Homepage im allgemeinen. Die Seite, sowie das Ratsinformationssystem sind für mobile Endgeräte nicht wirklich bedienbar und auch nicht barrierefrei. Menüs sind nur umständlich erreichbar und auch die eingebetteten Inhalte vom Ratsinformationssystem lösen keine Jubelschreie aus, sondern eher Verzweiflung. Es wurde daher darum gebeten im kommenden Haushalt Mittel zur Verbesserung des Internetauftritts einzuplanen.

Bezugnehmend auf den „DigitalPakt Schule“ gab es eine weitere Wortmeldung eines Einwohners. Hier betraf es die Diesterweg-Oberschule. Wie bereits oben angesprochen ist auch diesem aufgefallen, dass die IT-Ausstattung der Schule besser sein könnte und fragte in welchem Rahmen hier was getan werden kann. Der OB antwortet, dass kurzfristig nicht viel umgesetzt werden kann, da es einer detaillierten Planung und Mittelzuwendung bedarf. Die Planung ist für die kommenden Jahre bereits durchgeführt. Eine schnellere Umsetzung ist durch nicht verfügbare Mittel und der Bürokratie (Ausschreibung, Firmensuche und Umsetzung) nicht möglich.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es gab keine Themen.

TOP 4: Zwischenbericht zum Haushalt gemäß § 75 Abs. 5 Satz 1 und 2 SächsGemO zum 30.06.2020

Frau Pallas gab wieder ein sehr guten Zwischenbericht zum Haushalt ab. Die aktuelle Haushaltslage ist alles andere als optimal. Durch fehlende Steuereinnahmen wird auch dieses Jahr ein großes Loch im Haushalt klaffen, was jedoch mit aufgebauten Liquiditätsreserven geschlossen werden kann. Infolgedessen wird es aber in den kommenden Haushaltsjahren noch weniger Spielraum für irgendwelche zusätzlichen Ausgaben geben können.

TOP 5: überplanmäßige Aufwendungen – Kreisumlage

Auf Grundlage der Haushaltssatzung des LK Zwickau für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurde die Kreisumlage für die Stadt Werdau auf 32,38 v.H. festgesetzt. Als Orierntierungshilfe für die Berechnung der Kreisumlage wurden die Orientierungsdaten des SSG i.H.v. 23.755.669,78 EUR + Puffer von ca. 50.000 EUR herangezogen. Jedoch ist dieser Betrag als zu gering eingeschätzt worden und die Umlagengrundlage beläuft sich auf 24.272.855,65 EUR. Im städtischen Haushalt wurde einer Kreisumlage i.H.v. 7.750.000 EUR eingeplant. Durch die höhere Umlagengrundlage ist jedoch ein Differenz von 109.550,66 EUR entstanden, welche ein Beschluss zur überplanmäßigen Aufwendung bedarf. Die Deckung dieser Aufwendung erfolgt temporär aus der Liquiditätsreserve, wird jedoch später durch überplanmäßen Erträge aus dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer gegengerechnet.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6: Entlastung der Geschäftsführung der Gebäude- und Grundstücksverwaltungs-GmbH Werdau

Die Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2020 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 7: Entlastung der Geschäftsführung der Stadtwerke Werdau GmbH

Die Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2020 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 8: Entlastung der Geschäftsführung der Sport und Freizeit GmbH Werdau

Die Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2020 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 9: Entlastung des Aufsichtsrates der Gebäude- und Grundstücksverwaltungs-GmbH Werdau

Durch Befangenheit der Stadtratsmitglieder, welche auch gleichzeitig als Aufsichtsratsmitglied tätig waren, hätte nur ein Teil der Stadträte bei diesem Beschluss abstimmen können. Da jedoch damit die Beschussfähigkeit nicht mehr erreicht werden konnte, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Stadtratssitzung verschoben.

TOP 10: Abbruch und Revitalisierung der Industriebrache ehem. Bässler & Ullrich Tuchfabrik, Richardstr. 1 – 3, Werdau – Los 005/20 Straßen-, Landschafts- und Gewässerbau, 3. Nachtrag

Aufgrund der in 2020/2021 vorherrschenden Witterungsbedingungen im Baufeld (andauernder
Winter, Dauerregen, Frost- Tauwechsel, erhöhte Wasserstände der Pleiße) und den daraus
entstandenen erschwerten Bedingungen für die Bauausführung, resultierte eine Verschiebung des Bauendes nach 2021. Hinzu kamen zusätzliche Leistungen im angrenzenden Baufeld, wie z.B. die Erneuerung des Entwässerungskanals sowie die Trinkwasserleitung durch die Wasserwerk Zwickau GmbH in der Richardstraße und die damit verbundenen Tiefbauleistungen im Gehweg- und Straßenkörper, welche außerhalb des
Vertrags-LV beauftragt und umgesetzt wurden.

Dadurch wurde es notwendig, die Pflanzleistungen, welche zwischen 11/2020 und 04/2021 durchgeführt werden sollten, zu verschieben. Durch die Verschiebung und der aktuellen marktwirtschaftlichen Situation wurde ein Nachtrag i.H.v. 20.418,25 EUR angezeigt.

Diesem Nachtrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 11: Außerplanmäßige Auszahlungen – grundhafter Ausbau Dorfstraße Langenhessen 3. Bauabschnitt

Der Stadtverwaltung liegt die Schlussrechnung der Bau- und Baunebenleistung vor. Gegenüber unserer prognostizierten Hochrechnung vom 01.06.2021 haben sich leider noch zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 13.000 EUR ergeben.

Diese Ausgaben betreffen:

  • Mehrmengen im Straßenbau entsprechend der tatsächlichen Aufmaße,
  • Mehrkosten bei den Metallgeländern zur Absturzsicherung am Ende der
    Ausbaustrecke Richtung Grünanger wegen mehrfacher Abwinklungen,
  • zusätzliche Kosten zur Wiederherstellung von Grenzpunkten.

Dem Nachtrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 12: außerplanmäßige Aufwendungen – Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung – Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten zum dienstlichen Gebrauch (LehrerEndFöVO) ist seit dem 17.06.2021 gültig.
Gemäß dieser Verordnung erhalten u. a. öffentliche Schulträger eine Zuweisung für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) für Lehrkräfte. Die mobilen Endgeräte sind schulgebunden und dienen dem dienstlichen Gebrauch durch die Lehrkräfte für Unterricht in der Schule sowie zur Sicherstellung des digitalen Fernunterrichts einschließlich allgemeiner Vor- und Nachbereitung als Lehrmittel. Dabei sind die mobilen
Endgeräte leihweise den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.

Die Stadt Werdau als Träger unserer Schulen bekommt eine Zuweisung i.H.v. 90.900,75 EUR zur Unterstützung der Lehrkräfte. Diese Zuwendung wird durch die LehrerEndFöVO zu 100% getragen. Die Anschaffung muss jedoch durch den Stadtrat beschlossen werden.

Folgende Geräteanzahl wird den jeweiligen Schulen bereitgestellt:

  • Gerhart-Hauptmann-Grundschule – 11 Stück
  • Grundschule Umweltschule – 17 Stück
  • Grundschule Leubnitz – 11 Stück
  • Diesterweg-Oberschule – 25 Stück
  • Oberschule Leubnitz – 25 Stück
  • Alexander-von-Humboldt-Gymnasium – 54 Stück

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 13: Verkauf eines Grundstücks in Werdau, Ronneburger Straße abseits

Das Grundstück an der Ronneburger Straße abseits, ist 3.404 m² groß und unbebaut. Es wird seit 1965 als Gartenland verpachtet. Der Pächter möchte dieses Grundstück jetzt erwerben. Da es sich dabei um Gartenland bzw. Erholungsfläche handelt, ist eine Wohnbebauung ausgeschlossen. Der aktuelle Bodenrichtwert für Gartenland beträgt 10,00 EUR pro m². Bei der Grundstücksgröße wird ein Betrag von 34.040 EUR fällig.

Dem Verkauf wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 14: Verlängerung der Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung Flurstück 140 a Gemarkung Werdau, Block 50 im Sanierungsgebiet „Am Brühl“ in Werdau

2015 kaufte die Firma REHEI GmbH das Flurstück am Brühl zwischen Klostergasse und Querstraße. Mit dem Kauf wurde auch eine Bauverpflichtung über 5 Jahre vereinbart. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Erweiterung des Senioren- und Betreuungszentrum, ist, aufgrund einer Machbarkeitsstudie vom Tisch. Es soll jetzt eine Immobilie für altersgerechtes Wohnen entstehen. Dadurch bittet die Firma REHEI GmbH eine Fristverlängerung im weitere 2 Jahre, da ein neues Architekturbüro zur Umplanung gefunden werden musste.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 15: Beschluss zur Förderung und teilweisen Übernahme des kommunalen Eigenanteils durch den Maßnahmeträger für das Vorhaben Sanierung der Elektro-, Heizungs- und Lüftungsanlagen 2. BA, einschließlich Fernwärmeanschluss in der Marienkirche, Flurstück Nr. 29 der Gemarkung Werdau, im Stadtumbaugebiet „Werdau – Östliches Stadtzentrum“

Die Marienkirche wurde im Zuge der Sanierung an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Werdau angeschlossen. Diese Maßnahme war jedoch nicht in den vorhergehenden Beschlüssen enthalten, sodass hier die Gesamtkosten der Sanierung um 69.777 EUR gestiegen sind. Für die Übernahme der anteiligen Kosten war daher ein neuer Beschluss notwendig.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 16: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42 „Abrundung Straße der Freundschaft“ in Werdau OT Leubnitz

Da jeder Bebauungsplan vor einer Beschließung öffentlich ausgelegt werden muss, kann auch dementsprechend jeder Bürger, sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Es wurden 13 Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden um eine Stellungnahme zum Planentwurf gebeten und die öffentliche Auslegung vom 21.06.2021 bis 23.07.2021 durchgeführt.
9 Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gaben ihre Stellungnahme ab. 2 Behörden äußerten erhebliche Bedenken. Von 3 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange liegen Anregungen und Hinweise vor.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die untere Landwirtschaftsbehörde und die untere Abfall-, Altlasten-, Bodenschutzbehörde des LK Zwickau haben erhebliche Bedenken geäußert, wonach landwirtschaftliche Nutzflächen mit einem hochleistungsfähigen Boden der Landwirtschaft entzogen und nicht mehr nutzbar sind. Jedoch handelt es sich hier nur um eine Fläche von 0,4426 ha, wodurch sich der verursachte Verlust sehr in Grenzen halten wird.

Weitere Anregungen, wie beispielsweise die Festsetzung der Dachform und Dachneigung oder auch das Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen, teilversiegelt mit einem Versiegelungsgrad von max. 50% errichtet werden dürfen, wurden berücksichtigt.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 17: Beschluss der Stellungnahme der Stadt Werdau zum Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz (Stand Mai 2021)

Bei diesem Tagesordnungspunkt war es gerade umkehrt. Der Regionalplan Region Chemnitz hat um Stellungnahme gebeten, welcher mit diesem Beschluss nachgekommen werden soll. Da die Stellungnahme ein wenig umfangreicher, aber trotzdem sehr interessant ist, kann diese entweder im Ratsinformationssystem oder hier nachgelesen werden.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 18: Einziehung eines Teil- / Flurstückes der öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Friedrich-Naundorf-Straße“ Werdau

Mit Stadtratsbeschluss SR-19-147, vom 25.02.2021, wurde die Absicht der Einziehung des Teilstücks an der Friedrich-Naundorf-Straße bekannt gemacht. In den 3 Monaten nach Bekanntmachung hätten Einwände geltend gemacht werden können. Da dies nicht geschehen ist, wird das Verfahren zu Einziehung fortgeführt und soll dem vorliegenden Beschluss beschlossen werden.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 19: Anfragen

Keine offenen Antragen aus der letzten Stadtratssitzung.

TOP 20: Verschiedenes

Keine weiteren Themen.

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