Bericht zur Stadtratssitzung vom 30.05.2024

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/meeting.php?sid=ni_2024-SR-272

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 22 anwesend.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

Einwohneranfragen wurden gestellt.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es lagen keine Themen vor.

TOP 4: Berechnung der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2023 der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Werdau und Berechnung der Elternbeiträge

Für das Jahr 2023 wurden die Personal- und Sachkosten für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Werdau umfassend berechnet. Diese Berechnungen basieren auf den in den letzten Jahren ermittelten Daten, wobei die Sachkosten auf die Anzahl der belegten Plätze – also die durchschnittliche Anzahl der betreuten Kinder – verteilt wurden. Daraus ergeben sich gleiche Sachkosten für die drei Betreuungsarten: Krippe, Kindergarten und Hort. In der Hortbetreuung wurden die Sachkosten um 33,33 % gekürzt, um das Betreuungsverhältnis zwischen Krippe/Kindergarten (9 Stunden) und Hort (6 Stunden) zu berücksichtigen.

Auf Basis dieser Personal- und Sachkosten wurden die neuen Elternbeiträge für das Jahr 2025 ermittelt:

  • Krippe (9 Stunden Betreuung): 299,80 EUR (aktuell 294,34 EUR)
  • Kindergarten (9 Stunden Betreuung): 190,90 EUR (aktuell 186,69 EUR)
  • Hort (6 Stunden Betreuung): 109,16 EUR (aktuell 106,62 EUR)

Diese neuen Beiträge bedeuten eine geringfügige Erhöhung gegenüber den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Elternbeiträgen. Die Erhöhung wird durch gestiegene Lohn- und Sachkosten begründet.

Die Regelung der Elternbeiträge erfolgt nach § 4 Abs. 1 und 2 der Elternbeitragssatzung, die sich auf § 15 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Kita-Gesetzes (SächsKitaG) stützt. Diese Vorschrift legt die prozentualen Unter- und Obergrenzen für die Erhebung der Elternbeiträge je Betreuungsart fest. Für jede Betreuungsart wird in der Satzung der zulässige Höchstprozentsatz festgelegt. So beträgt die Höhe der ungekürzten Elternbeiträge für den Krippenbereich 23 % der durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz bei einer täglichen Betreuungszeit von 9 Stunden. Im Kindergarten- und Hortbereich sind es jeweils 30 % der durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz.

Die Verwaltung regt an, über eine Änderung der seit dem 1. Oktober 2016 geltenden Elternbeitragssatzung nachzudenken, um diese an die aktuellen finanziellen und strukturellen Gegebenheiten anzupassen.

Die Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge und eine mögliche Änderung der Satzung wird in den kommenden Sitzungen des Stadtrates weiter diskutiert und beschlossen.

TOP 5: Erhebung von Elternbeiträgen für das Jahr 2025 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Werdau

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde über die Berechnung der Personal- und Sachkosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Kalenderjahr 2025 informiert. Gemäß der Elternbeitragssatzung (§ 4 Abs. 1 und 2) basiert die Berechnung der Elternbeiträge auf den durchschnittlichen Betriebskosten, die jährlich bis zum 30. Juni bekannt gegeben werden müssen.

Die Vorlage IV-19-22 legte detailliert dar, dass die durchschnittlichen Kosten gestiegen sind, was zu einer Erhöhung der Elternbeiträge führen würde. Die Kosten für die Betreuung in den fünf wichtigsten Kitas der Stadt würden im kommenden Jahr insgesamt um 25.128,36 Euro steigen.

Jedoch haben sich die Stadtverwaltung und alle Fraktionen des Stadtrats einvernehmlich darauf geeinigt, die Elternbeiträge für das Jahr 2025 nicht zu erhöhen und auf dem Niveau von 2024 zu belassen. Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Regelung in der Elternbeitragssatzung ab und bedarf daher eines offiziellen Beschlusses des Stadtrats.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Haushalt der Stadt Werdau für das Kalenderjahr 2025 wurden ebenfalls präsentiert:

  • Kita „Schöne Aussicht“: Differenz von 2.411,40 Euro
  • Kita „Zwergenland“: Differenz von 3.486,12 Euro
  • Kita „Pusteblume“: Differenz von 5.446,32 Euro
  • Kita „Villa Kunterbunt“: Differenz von 3.374,52 Euro
  • Kita „Wirbelwind“: Differenz von 10.410,00 Euro

Insgesamt beträgt die Differenz für alle Kitas 25.128,36 Euro, die im Haushalt kompensiert werden müssen.

Die endgültige Entscheidung über die Beibehaltung der Elternbeiträge wird in der kommenden Sitzung des Stadtrats getroffen. Die Veröffentlichung der Personal- und Sachkosten erfolgt im Amtsblatt der Stadt Werdau im Juni 2024.

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen.

TOP 6: Überplanmäßige Auszahlung – Zuweisungen im Rahmen von Kommunalbudgets für kommunale Straßenbaumaßnahmen 2024

Am 12. März 2024 erhielt die Stadtverwaltung einen Festsetzungsbescheid über 90.000 Euro für den Ersatzneubau der Straßenbrücke „Alter Schulweg“, ein Projekt, das bereits 2023 begonnen wurde. Da die Maßnahme 50 % Eigenmittel erfordert, wurde im Haushalt 2024 zunächst keine Planung hierfür vorgenommen. Stattdessen wurden die im Jahr 2023 vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 370.000 Euro vollständig auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen, denen Einzahlungen von 185.000 Euro gegenüberstehen.

Für das Jahr 2024 sind zusätzliche überplanmäßige Auszahlungen von 180.000 Euro erforderlich, um die Maßnahme fortzusetzen. Diese Summe ergibt sich aus der bewilligten Zuweisung von 90.000 Euro, die durch Eigenmittel von weiteren 90.000 Euro ergänzt wird. Letztere sollen aus der Liquiditätsreserve finanziert werden, die durch einen unerwarteten Zuweisungsbetrag für die Maßnahme Braustraße um 90.000 Euro erhöht werden konnte.

Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen für das Projekt „Alter Schulweg“ auf 550.000 Euro, denen Zuweisungen in Höhe von 275.000 Euro gegenüberstehen. Diese Erhöhung des Gesamtbudgets ist notwendig, um die Umsetzung der Brückenbaumaßnahme sicherzustellen.

Die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen im Juli und August 2023 brachte Angebote ein, die allesamt Gesamtkosten von über 600.000 Euro beinhalteten. Diese Kosten waren für die Stadt weder wirtschaftlich vertretbar noch angesichts der Bedeutung des Bauwerks akzeptabel. Aufgrund einer Abweichung von über 20 % gegenüber der Kostenberechnung wurde die Ausschreibung aufgehoben.

Nach einer detaillierten Auswertung der Ergebnisse ließ die Stadt den Bauwerksentwurf überarbeiten, um die Kosten deutlich zu senken. Ursprünglich war eine aufwendige Tiefgründung mittels Bohrpfählen mit einem aufbetonierten Kopfbalken und einer biegesteif angeschlossenen Überbauplatte aus Stahlbeton vorgesehen, wobei die alten Widerlagerwände ohne statische Funktion erhalten geblieben wären.

Der überarbeitete Entwurf sieht nun vor, Stahlbeton-Fertigteile als geschlossenen Rechteckquerschnitt auf einer Flachgründung aus Stahlbeton in das Gewässer einzubauen. Dadurch entsteht ein Durchlassquerschnitt, auf dem die Überbauplatte der Brücke aufbetoniert wird. Diese Anpassungen sollen zu einer signifikanten Kostenreduktion führen und die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts ermöglichen.

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen.

TOP 7: Grundsatzbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Werdau

Die Große Kreisstadt Werdau ist gemäß § 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) als örtliche Brandschutzbehörde zuständig. Diese Verantwortung umfasst die Aufstellung, Ausrüstung und den Einsatz einer leistungsfähigen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan, einschließlich der erforderlichen baulichen Anlagen und Ausrüstungen.

Um den Brandschutz zu gewährleisten, betreibt Werdau eine Freiwillige Feuerwehr, die in fünf Ortsfeuerwehren unterteilt ist. Der Brandschutzbedarfsplan, der die Standorte und Ausrüstung regelt, wurde zuletzt am 27. August 2015 in der ersten Fortschreibung beschlossen. Eine neue Fortschreibung ist in Arbeit und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 dem Stadtrat vorgelegt.

Ein zentraler Punkt des Plans betrifft das Feuerwehrhaus Werdau. Der Gutachter stellte 2015 fest, dass das Bestandsgebäude aufgrund der dichten Anordnung der Stellplätze und der Torbögen nicht mehr den Anforderungen entspricht. Der Stadtrat beschloss daher am 25. April 2019 den Neubau eines DIN-gerechten Feuerwehrgerätehauses.

Nach Prüfung verschiedener Standorte fiel die Wahl auf die Mühlenstraße, und die Planungen bis zur Genehmigungsphase (HOAI – LP4) wurden realisiert. Aufgrund erheblicher Baukostensteigerungen musste jedoch festgestellt werden, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von etwa 4 Millionen Euro nicht ausreicht. Die aktualisierte Kostenberechnung ergab eine vorläufige Gesamtsumme von circa 9,3 Millionen Euro.

In einer Sitzung im Januar 2023 wurde beschlossen, folgende Schritte zu prüfen:

  1. Untersuchung möglicher Einsparpotentiale für den geplanten Neubau an der Mühlenstraße
  2. Prüfung einer Investorenlösung für den Neubau mit langfristiger Anmietung oder Mietkauf durch die Stadt Werdau
  3. Prüfung einer Alternative am bisherigen Standort Sankt-Florian-Straße durch Errichtung eines Erweiterungsbaus und Sanierung des Bestandsgebäudes

Nach umfassender Prüfung und Abstimmung mit dem Landkreis Zwickau, der Denkmalbehörde und der Unfallkasse Sachsen wurde im März 2024 die Vorzugslösung beschlossen:

  • Errichtung eines eingeschossigen Erweiterungsbaus auf dem Dr.-Breitscheid-Platz, der alle Funktionen der Einsatzabteilung, einschließlich acht Fahrzeugstellplätzen, Umkleiden und Duschbereichen, umfasst. Die Planung soll unverzüglich beginnen, um den Bau möglichst noch 2024 zu starten.
  • Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses an der Sankt-Florian-Straße in einem zweiten Bauabschnitt. Dieses Gebäude wird für Schulungs-, Lager- und Büroräume sowie Vereinsräume genutzt. Die bestehenden Wohnungen bleiben erhalten.

Der Gesamtflächenbedarf dieser Lösung beträgt etwa 5.025 m². Die Kostenprognose laut Machbarkeitsstudie liegt bei etwa 7,3 Millionen Euro, was 1,3 Millionen Euro weniger ist als für den Neubau an der Mühlenstraße.

Weitere Vorteile dieser Lösung umfassen die unveränderte Lage innerhalb des Stadtgebiets, vorhandene Erschließung und Fernwärmeanschluss, Nutzung des historischen Gebäudes und die Möglichkeit einer abschnittsweisen Finanzierung.

Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch eine Kombination aus Fördermitteln und Darlehen, wobei die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt auf etwa 421 Euro je Einwohner ansteigt, was jedoch unter dem Richtwert von 850 Euro bleibt.

Um die Umsetzung dieses Projekts zu ermöglichen, wird es notwendig sein, das Investitionsprogramm der Stadt Werdau ab 2025 erheblich anzupassen und bisher geplante Investitionen zugunsten des Feuerwehrwesens neu zu ordnen, zu verschieben oder zu streichen.

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen.

TOP 8: Baubeschluss zu Ausbau und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Werdau als Verknüpfungsstelle ÖPNV/SPNV – Nachtrag zur Erhöhung Gesamtkostenumfangs

Der Stadtrat hat beschlossen, den Gesamtkostenumfang für den Komplettrückbau des Bahnhofsgebäudes sowie den Ausbau und die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die Verknüpfungsstelle für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV/SPNV) verbessern. Der ursprünglich festgelegte Kostenrahmen von 4.530.000 EUR wurde nachträglich auf ca. 5.032.000 EUR (brutto) erhöht. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus:

a) Zuwendungen aus dem Landesprogramm des Freistaates Sachsen entsprechend der Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV), b) Finanzhilfen des Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) gemäß der allgemeinen Richtlinie zur Gewährung von Finanzhilfen des ZVMS, c) Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Kommunalrichtlinie“ zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage.

Trotz der Erhöhung des Gesamtkostenumfangs auf ca. 5.032.000 EUR vermindert sich der Eigenmittelanteil der Stadt aufgrund zusätzlicher Zuwendungen von ca. 1.310.000 EUR auf ca. 1.111.000 EUR.

Begründung und Erläuterung:

Beim Baubeschluss SR-19-318 wurde von einem Gesamtkostenbudget von 4.530.000 EUR ausgegangen. Die finanziellen Aufwendungen für die notwendige Entkernung und den Rückbau des Bahnhofsgebäudes sind jedoch um ca. 500.000 EUR gestiegen. Diese Mehraufwendungen resultieren aus:

  • Notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs,
  • Mehraufwendungen für die Entsorgung von Abfällen aus der Entkernung und von Bauschutt aus dem Abbruch,
  • Statische Sicherungsaufwendungen am Bahngleis,
  • Mehraufwendungen zur Gewährleistung eines sicheren, barrierefreien Zugangs der Reisenden zu den Bahnsteigen.

Die erhöhten Baukosten wurden durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, die zuständige Bewilligungsbehörde für die Richtlinie ÖPNV, anerkannt. Mit Änderungsbescheid vom 24.07.2023 wurde der Stadt Werdau eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 3.021.972,00 EUR gewährt, was 379.811,00 EUR mehr sind als ursprünglich geplant.

Die Maßnahme Bahnhofsvorplatz ist seit 2012 ein kontinuierlicher Bestandteil des Haushaltplanes der Stadt. Über die Haushaltsjahre 2012 bis 2024 wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.931.508 EUR geplant, bei 3.621.000 EUR Fördermitteln und 1.310.508 EUR Eigenmitteln. Die zu erwartenden Gesamtausgaben sind im Rahmen der Ausführung auf 5.032.000 EUR gestiegen. Durch eine Erhöhung des förderfähigen Kostenanteils und eine höhere Förderquote infolge der Bezuschussung der Planungskosten durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) stehen den Ausgaben nach aktuellem Stand 3.919.603 EUR Zuwendungen gegenüber. Der Eigenmittelanteil konnte damit trotz der Ausgabenerhöhung von den geplanten 1.310.508 EUR auf 1.111.598 EUR gesenkt werden.

Der aktualisierte Finanzierungsplan mit Stand 18.04.2024 liegt der Vorlage bei. Die aktuelle Kostenverfolgung wird in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorgestellt.

TOP 9: Vergabebeschluss zum Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße Alter Schulweg über die Pleiße in Werdau, Ortsteil Steinpleis

Die Stadtverwaltung hat die Ausschreibung zum Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße „Alter Schulweg“ über die Pleiße im Ortsteil Steinpleis abgeschlossen. Die geschätzten Kosten für das Bauvorhaben wurden vom Ingenieurbüro auf etwa 498.000,00 EUR beziffert.

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden die Unterlagen von zehn Unternehmen angefordert. Fünf dieser Unternehmen reichten Angebote ein. Die Ergebnisse der Angebote lauten wie folgt:

  • Krause & Co. GmbH, Neukirchen/Erzgeb.: 491.517,08 EUR
  • Bieter Nr. 5: 565.464,44 EUR
  • Bieter Nr. 1: 584.476,53 EUR
  • Bieter Nr. 4: 609.280,00 EUR
  • Bieter Nr. 2: 674.820,59 EUR

Nach gründlicher Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro und den Fachbereich Stadtentwicklung und Bau wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Krause & Co. Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH zu vergeben. Diese Empfehlung basiert auf einer umfassenden Bewertung aller relevanten Aspekte, wobei das Angebot der Krause & Co. GmbH als das wirtschaftlichste angesehen wurde.

Die vorgeschlagene Auftragssumme für die Baumaßnahme beträgt 491.517,08 EUR.

Empfohlener Zuschlagsempfänger:

  • Krause & Co. Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH
  • Klaffenbacher Straße 5
  • 09221 Neukirchen/Erzgeb.

Mit dieser Vergabeentscheidung wird sichergestellt, dass die Brückenbaumaßnahme kosteneffizient und fachgerecht durchgeführt wird. Die Stadtverwaltung erwartet, dass der Bau zügig und im Rahmen des geplanten Budgets abgeschlossen werden kann.


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