Bericht zur Stadtratssitzung vom 29.02.2024

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/meeting.php?sid=ni_2024-SR-269

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 22 anwesend.

Unser Fraktionsvorsitzender Bernd Gerber stellte gleich zu Beginn der Sitzung den Antrag, dass die Wahl des Friedensrichters in der kommenden Stadtratssitzung im öffentlichen Teil stattfinden soll. Laut Tagesordnung sollte dies im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung erfolgen. Warum dieser Tagesordnungspunkt überhaupt im nichtöffentlichen Teil behandelt werden sollte, bleibt uns ein Rätsel, denn die Freie Presse hat zuvor schon den alten und neuen Friedensrichter bekannt gegeben, sodass die Wahl nur noch eine Formsache ist. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

keine Anfragen

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es lagen keine Themen vor.

TOP 4: Bericht des Gemeindewehrleiters zum Feuerwehrwesen 2023 (Gast: Herr Henning Tröger)

Unser Gemeindewehrleiter berichtete ausführlich über das letzte Jahr und mahnte einmal mehr, dass der Stadtrat eine Entscheidung zum Gerätehaus treffen solle.

TOP 5: Doppelhaushalt 2025/2026


Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und die Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) ermöglichen es Gemeinden, eine Haushaltssatzung für ein oder zwei Jahre zu erlassen, wobei alle Haushaltsbestandteile für jedes Jahr getrennt zu planen sind. Die Stadt Werdau hat für die Jahre 2023/2024 erstmals einen Doppelhaushalt eingeführt, der die Haushaltsführung im zweiten Jahr vereinfacht und die politischen sowie administrativen Prozesse entlastet. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Doppelhaushalt sind positiv, obwohl die möglichen Nachteile, wie abnehmende Planungssicherheit und die eventuelle Notwendigkeit einer Nachtragssatzung, noch nicht abschließend bewertet werden können.

Wir lehnen einen Doppelhaushalt kategorisch ab, denn mit die wichtigste Debatte über die Vergabe unserer Mittel kann nicht aller 2 Jahre erfolgen. Bernd Gerber wies auch zurecht darauf hin, dass der jetzige Stadtrat sich so einen Beschluss auch nicht anmaßen darf, wenn im vergangenen Jahr sich darauf verständigt wurde, dass der neu zu wählende Stadtrat darüber entscheiden sollte.

Der Beschluss einen Doppelhaushalt aufzustellen wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 6: Außerplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von EUR 584.000,00 für den Rückbau von Wohngebäuden im Gebiet „Kranzberg“

Nach einem Stadtratsbeschluss wurde für das Städtebauprojekt „Werdau-Kranzberg“ ein Antrag gestellt, um es als Fördergebiet in das Städtebauförderprogramm aufzunehmen, was erfolgreich war. Für den Rückbau von 9 Wohnblöcken wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,24 Millionen Euro beantragt und teilweise bewilligt, mit der Aussicht auf vollständige Deckung der förderfähigen Kosten. Die Förderung deckt 100 % der Rückbaukosten, jedoch maximal 110 Euro je Quadratmeter. Die Stadt Werdau leitet die Zuwendungen an die Eigentümer der Rückbauobjekte weiter, ohne eigene Mittel bereitzustellen. Im Jahr 2024 sind spezifische Rückbauvorhaben geplant, wobei die Wohnungsunternehmen in Vorleistung gehen müssen. Eine Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist trotz dieser zusätzlichen Maßnahmen nicht erforderlich, da die Kosten nicht einen signifikanten Anteil des Gesamthaushalts überschreiten.

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

TOP 7: überplanmäßige Aufwendungen – Gewerbesteuerumlage

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Werdau ist der Stadtrat für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben über 60.000 EUR zuständig. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden der Stadt Werdau überplanmäßige Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 98.275,53 EUR mitgeteilt, die den Planansatz um diesen Betrag überschreiten. Diese Mehrkosten können durch überplanmäßige Erträge aus der Gewerbesteuer vollständig gedeckt werden.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

TOP 8: Baubeschluss zur Erneuerung von Sanitäranlagen (3. BA) sowie Erneuerung Einfriedung der Kita „Sonnenschein“, Am Richard-Wagner-Park 8, Werdau


Seit 2018 werden die Sanitärräume der Kindereinrichtung saniert und den Kapazitäten angepasst, wodurch die Betriebserlaubnis erhöht werden konnte. Die Bedarfsplanung zeigt konstante Zahlen für die Altersgruppe 3 bis 6,5 Jahre und einen Anstieg für 6,5 bis 10,5-Jährige, was die Unterbringung im Gebäude Am Richard-Wagner-Park weiterhin erforderlich macht. Der 3. Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung und bedarfsgerechte Ausstattung der Sanitäranlagen im westlichen Gebäudeteil, mit einer flexiblen Nutzung zwischen Hort und Kita. Zusätzlich erfolgt die statische Ertüchtigung der Decken sowie der Austausch der Fußböden in den Waschräumen. Die veraltete Zaunanlage wird gemäß aktuellen Vorschriften erneuert. Die Gesamtmaßnahme wird mit Landes- und Landkreismitteln in Höhe von insgesamt 181.500 EUR gefördert und soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

TOP 9: Baubeschluss zur Erneuerung der Braustraße in Werdau, Abschnitt Brüderstraße bis Str. d. Jugend als Gemeinschaftsmaßnahme mit Versorgungsträgern


Die Sanierung der Braustraße in Werdau ist aufgrund der Baufälligkeit und Unterdimensionierung des Abwasserkanals sowie des Trinkwassernetzes notwendig. Die Stadt Werdau plant gemeinsam mit den Versorgungsträgern eine koordinierte Maßnahme für den Straßenabschnitt zwischen Brüderstraße und Straße der Jugend, inklusive der Erneuerung der Fahrbahn und der Sanitäranlagen. Die Gesamtlänge des betroffenen Straßenabschnitts beträgt etwa 200 Meter. Die Bauarbeiten sind von April bis Ende November 2024 geplant und erfordern eine Vollsperrung mit Umleitung des Verkehrs. Die geschätzten Gesamtkosten für den städtischen Anteil belaufen sich auf ca. 650.000 EUR, wobei eine Kostensteigerung hauptsächlich durch den Bedarf an speziellen Deponien für Straßenbaumaterialien und die Verbesserung der Tragfähigkeit des Straßenunterbaus verursacht wurde. Ein Teil der Kosten wird durch bereits erhaltene Zuwendungen gedeckt, und es wird eine zusätzliche Zuwendung von 90.000 EUR erwartet. Sollte diese ausbleiben, müsste die Erneuerung des Knotenpunktbereiches Straße der Jugend verschoben werden. Zur Deckung der Kosten wurde zudem die geplante Straßenerneuerung der Holzstraße auf 2025 verschoben.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

TOP 10: Erneuerung Braustraße im Abschnitt von Brüderstraße bis Str. d. Jugend in Werdau – Vergabebeschluss Straßen- und Tiefbauarbeiten

Für die Erneuerung der Braustraße in Werdau von der Brüderstraße bis zur Straße der Jugend haben die Stadt Werdau, die Stadtwerke Werdau GmbH und die Wasserwerke Zwickau GmbH beschlossen, eine gemeinsame Ausschreibung durchzuführen, um Kosten zu sparen, den Verkehrsraum weniger zu beanspruchen und die Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende zu minimieren. Die Ausschreibung wurde in verschiedene Bauteile aufgeteilt, wobei die Wasserwerke Zwickau für Trinkwasser und Kanalbau, die Stadtwerke für Strom- und Gasleitung und die Stadt Werdau für den Straßenbau zuständig sind. Die Kosten für allgemeine Baunebenleistungen werden entsprechend der Auftragssummen aufgeteilt.

Die Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, und es gingen drei Angebote ein, mit der Phönix Bau GmbH aus Aue als wirtschaftlichstem Bieter mit einer Angebotssumme von 1.060.247,80 EUR (Brutto). Für die Stadt Werdau beträgt die Auftragssumme 527.582,44 EUR (Brutto), was sich nach Herausnahme bestimmter Posten auf 524.557,27 EUR reduziert. Die Stadtwerke Werdau GmbH und die Wasserwerke Zwickau GmbH haben entsprechend geringere Auftragssummen. Es wird empfohlen, der Phönix Bau GmbH den Zuschlag zu erteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

TOP 11: 1. Fortschreibung zum Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(INSEK: Werdau 2030 +

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept INSEK Werdau 2030+ wurde aktualisiert, um die städtische Entwicklung fortzuführen und Fördermittel zu sichern. Änderungen umfassen die Streichung der alten Turnhalle aus den Rückbauflächen und die Anpassung von Handlungsempfehlungen zugunsten der Sanierung und Wiedernutzung der Turnhalle Steinpleis durch eine zivilgesellschaftliche Initiative. Der Verein zur Förderung des kulturellen und sportlichen Lebens wird Träger der Maßnahmen sein, unterstützt durch einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt.

Weiterhin wird im Teilfachkonzept Brachen die Gewerbebrache Sandgasse 3a aufgenommen, was die Brachflächenerfassung und -nutzung in Werdau aktualisiert und für Förderungen qualifiziert. Diese Anpassungen reflektieren den Bedarf an einer dynamischen Planung zur Unterstützung der Stadtentwicklung und Nutzung von Förderprogrammen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

TOP 12: Annahme einer Spende

Die Firma Schenkerbau hat für die Fußgängerbrücke in Steinpleis 10335 € als Spende eingereicht.

Die Spende wurde einstimmig angenommen.

TOP 13: Anfragen

Keine nennenswerten Anfragen.

TOP 14: Verschiedenes

Keine nennenswerten Anfragen.

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