Bericht zur Stadtratssitzung vom 28.04.2022

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/meeting.php?sid=ni_2022-SR-247

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 24 anwesend.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

tbc.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es lagen keine Themen vor.

TOP 4: Baubeschluss Gemeinschaftsmaßnahme Ausbau der Kreisstraße K 9351 in der Ortsdurchfahrt Steinpleis (Steinpleiser Bahnhofstraße)

Nach langen Warten ist es endlich so weit und die Steinpleiser Bahnhofstraße soll in den kommenden zwei Jahren saniert werden. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, ist der Landkreis für die Erneuerung verantwortlich, sodass im September 2019 eine Vereinbarung mit der Stadt Werdau über die Durchführung abgeschlossen wurde. Baubeginn soll ab Mitte August 2022 erfolgen und bis Mitte Juni 2024 gehen. Da die Straße nicht allzu breit ist, wird eine Vollsperrung notwendig werden. Welche Kosten auf unsere Stadt zukommen werden kann nur grob kalkuliert werden, da zum einen die Baukosten stark gestiegen sind und es von 30% Baukostenerhöhung ausgegangen wird, zur Kalkulation von 2019. Zum anderen spielt die Förderpolitik des Freistaates eine wesentliche Rolle, welches mehr als unzureichend ist. Der Fördersatz für solche Maßnahmen wurde von der Staatsregierung von 80% in den Jahren 2020/2021 auf 50% gesenkt. Daher muss mit mehr Eigenmitteln kalkuliert werden, welche in der aktuellen Haushaltssituation ein zusätzliche Belastung darstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird mit Kosten iHv. 500.000 EUR gerechnet.

Dem Baubeschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5: Baubeschluss zur Erneuerung der Fachkabinette Chemie am Alexander-von-Humboldt Gymnasium Werdau

Die beiden Chemiekabinette inkl. Vorbereitungsraum sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Es wurde daher 2018 ein Beschluss zur Erneuerung der Fachkabinette beschlossen. Durch die Herstellung des Zwischenbaus und der Corona-Pandemie wurde das Vorhaben auf dieses Jahr verschoben, um den Schulbetrieb nicht noch weiter zu belasten. Die Erneuerung wird von Ende Juni bis Ende Oktober durchgeführt. Die Kosten werden sich auf ca. 339.000 EUR belaufen, wovon mindestens 178.000 EUR als Fördermittel bereitgestellt werden.

Dem Baubeschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6: Grundhaften Ausbau der Straße „Am Stadtpark“ in Werdau, Abschnitt Einmündung Richardstraße bis Beginn Stadtpark -Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

In der Stadtratssitzung im November 2021 wurde der Beschluss zum grundhaften Ausbau der Straße „Am Stadtpark“ gefasst. Der jetzige Beschluss zielt auf die Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten ab. Die Ausschreibung für diese Leistungen erfolgte am 03.03.2022. Zu dieser Ausschreibung gab es 3 Firmen, welche ihre Angebote abgegeben hat. Von den 3 Firmen hat die Firma Tiefbau Frank Schulze das günstigste Angebot abgegeben. Dieses beläuft sich auf ca. 1.222.000 EUR auf die komplette Baumaßnahme. Für Straßenbauarbeiten werden ca. 638.000 EUR veranschlagt, sodass darüber die Beschlussfassung erfolgt. Eine Leerrohrverlegung soll nicht erfolgen, da dies durch die Deutsche Telekom durchgeführt werden soll, was aktuell in Verhandlung ist. Geplant war auch, dass die OstTelCom Breitband mit verlegt, jedoch gab es diesbezüglich im Februar 2022 eine Absage.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7: Aufhebung des Beschlusses SR-14-525 Verkauf von Grundstücken in Werdau, Brühl/August-Bebel-Straße

Durch die Corona-Pandemie sind die Umsetzungen mehrerer Vorhaben des Kaufinteressent nicht so gelaufen, wie geplant. Dadurch konzentriert sich der Kaufinteressent auf die erworbenen Grundstücke Weberstraße/Ecke Marktgasse und Brühl zwischen Querstraße und Klostergasse. Um die städtebauliche Entwicklung in der Innenstadt weiter voranzubringen, ist eine zeitnahe erneute Ausschreibung des Verkaufs der Grundstücke anzustreben, dadurch muss der Beschluss SR-14-525 aufgehoben werden.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8: Änderung der Benutzungsrichtlinie für Turn-, Sport-und Mehrzweckhallen der Stadt Werdau

Die letzte Änderung der Benutzungsrichtlinie für Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen der
Stadt Werdau erfolgte am 26.06.2014. Während dieser Zeit sind Verbesserungen festgestellt worden, welche in die aktualisierte Fassung eingeflossen sind. Folgende Verbesserungsvorschläge sind eingeflossen:

  • Die Tarifeinheit für Training und Sportveranstaltung sollen im 30 Minutentakt abgerechnet werden, da bisher eine Tarifeinheit von 90 Minuten für den Trainingsbetrieb und 60 Minuten für Sportveranstaltung regelt war, diese Zeiteinteilung jedoch sehr unflexibel war.
  • Für die Sport- und sonstigen Veranstaltungen sind in der Änderung der Benutzungsrichtlinie Vor- und Nachbereitungszeiten pro angefangene halbe Stunde nunmehr berücksichtigt. Diese Festlegung findet sich auch in der Verwaltungsrichtlinie der Stadthalle Pleißental wieder.
  • In § 5 Absatz 4 der Richtlinie wurde die konkrete Zuordnung getroffen, welche Entgelte bei sonstigen Veranstaltung für die Hallen zutreffen. Außerdem wurde für die Sporthalle am Gymnasium, das Koberbachzentrum und die Schwerathletikhalle die Festlegung von Festkosten bis 5 Stunden und pro Tag ergänzt, die bisher schon für die übrigen Turn- und Sporthallen galt.
  • Preisliche Anpassungen der Entgelte für den Trainingsbetrieb, Sport- und sonstige Veranstaltungen sorgen nicht zwingend für eine Erhöhung der Kosten für den Nutzer. Durch die Änderung der Tarifeinheiten sowie Vor- und Nachbereitungszeiten können individuellere Abrechnungen vereinfacht erfolgen.
  • Die Regelzeiten beschränken sich künftig von montags bis freitags von 16.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 22.00 Uhr.
  • Die bereits bisher praktizierte Schließung der Hallen an Brückentagen wurde ebenfalls in der geänderten Richtlinie aufgenommen.
  • Die bisherigen Schließzeiträume während der Sommerferien und in den Ferien zum Jahreswechsel wurden für die Schulturnhallen um die Herbst- und Winterferien ergänzt. Hintergrund ist, dass ein überwiegender Anteil des Kinder- und Jugendsports während dieser Schließzeiten keine Hallennutzung in Anspruch nimmt und geplante Baumaßnahmen und Grundreinigungen der Objekte stattfinden.

Leider ist die Ausnahmeregelung für die Beantragung von Nutzung während der Schließzeiten raus gefallen, welche von unserer Fraktion moniert wurde, sodass diese nach Diskussion in die Benutzerrichtlinien wieder aufgenommen wurde.

Die neue Benutzerrichtlinie wurde einstimmig beschlossen.

TOP 9: Anfragen

Keine offenen Antragen aus der letzten Stadtratssitzung.

TOP 10: Verschiedenes

Keine weiteren Themen.

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