Bericht zur Stadtratssitzung vom 27.05.2021

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/sitzungen_top.php?sid=2021-SR-237

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 21 anwesend.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

Es wurden dieses Mal keine Anfragen gestellt.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Der Oberbürgermeister informierte, dass ein ansässiges Unternehmen eine weitere Stundung beantragt hat. Dies hat OB im Rahmen seiner Kompetenz genehmigt.

TOP 4: Baubeschluss Sanierungsarbeiten an der Umweltschule

Auf die Umweltschule kommen größere Sanierungsarbeiten die nächsten 3 Jahre zu. Aufgrund von entweichenden Stoffen aus den Fußböden, wurden in den letzten Sommerferien 3 Fußböden von Grund auf erneuert. Diese Maßnahme wird die kommenden 3 Jahre fortgesetzt. Außerdem werden Reparaturen am Dach durchgeführt und ebenso wird der Eingangsbereich erneuert. Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 1 Mio. €. Davon werden vom Land Sachsen über Zuwendung nach der Schulinfrastrukturverordnung 599.659,15 € (ca. 60%) bereitgestellt.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5: Vergabebeschluss zur grundhaften Erneuerung des Durchlasses Lagsteinbach

Die grundhafte Erneuerung des Durchlasses Lagsteinbach beläuft sich auf 473.935,30 €. Der Baubeschluss wurde bereits am 24.09.2020 gefasst.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6: Baubeschluss zur grundhaften Erneuerung des Durchlasses Lagsteinbach von Unterer Holzstraße 4 stromaufwärts -1. Nachtrag

Aufgrund einer genaueren Verortung des Lagsteinbaches durch die Rodung des Bewuchses konnten die Flurstücksgrenzen genauer ermittelt werden. Mit einem angrenzenden Grundstückseingentümer hat man im Gespräch erfahren, dass bei der ursprünglichen Planung die Zufahrt des betriebsnotwendigen Lagergebäudes nicht sichergestellt werden kann. Daher wird die Sanierungslänge auf 15m stromaufwärts ausgeweitet. Dadurch fallen Mehrkosten i. H. v. 70.000 € an.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7: Übertragung von Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt

Produkte/Sachkonten, welche noch nicht im Haushaltsplan als Übertag ins Jahr 2021 aufgelistet waren, müssen vom Stadtrat bestätigt werden, um auch die Mittel einzusetzen. Es handelt sich hierbei um in der Mehrzahl der Fälle um zweckgebundene Mittel, die entweder nicht geplant waren oder zu einem späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2020 bewilligt wurden, so dass die zweckgerechte Verwendung in 2020 nicht mehr möglich war. Darüber hinaus gibt es Einzelfälle aufgrund von Lieferengpässen oder Verzögerungen bei der Bauausführung, in denen die im Haushaltsjahr 2020 vorhandenen Haushaltsermächtigungen zwar bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen wurden (Auftragserteilung), aber die Aufwendungen dafür noch nicht geleistet werden konnten.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8: Verkauf des Grundstücks Hauptstraße 71-73 in Steinpleis (ehem. Schule Steinpleis)

Die ehem. Schule Steinpleis wurde in den letzten Jahren als Museumsdepot für das Stadt-und Dampfmaschinenmuseum Werdau genutzt. NachFertigstellung des Fachwerkhauses wurde das Gebäude in Steinpleis bis Ende des Jahres 2020 geräumt und wird seitdem nicht mehr für Verwaltungszwecke benötigt.

Ab März 2021 wurde das Gebäude dann zum Verkauf ausgeschrieben. Auf die Anzeige haben sich zwei Bieter beworben. Den Zuschlag hat die Firma Hermann erhalten. Diese will das Gebäude abreisen und die Fläche für sein Gewerbe nutzen.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 9: Verwendung der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes 2021

Zum letzten Mal gab es in diesem Jahr eine pauschale Zuweisung vom Freistaat i. H. v. 70.000 €. Da dieses Geld nicht zweckgebunden ist, hat die Stadtverwaltung vorgeschlagen, dieses Geld für die Planung des neuen Feuerwehr-Gerätehauses zu nutzen.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 10: Aufhebung des Beschlusses SR-14-384 Verkauf eines Grundstücks in Werdau, Brühl/Ecke Weberstraße

Das Grundstück wollte die Stadtmission Zwickau e.V. zur eigenen Nutzung kaufen. Durch die Fussionierung der Diakonie im LK Zwickau ist aber einer der größten Arbeitgeber entstanden, wodurch sich die Prioritäten geändert haben. Laut Stadtrat Gerber geht die Stadtmission den Werdauern aber nicht verloren. In Zusammenarbeit mit der GGV wurde ein neuer Standort für die Stadtmission in Werdau gefunden. Das Grundstück soll jedenfalls erneut potentiellen Interessenten angeboten werden. Erste Gespräche soll es laut OB auch schon gegeben haben.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 11: Aufhebung des Beschlusses SR-14-505 Verkauf eines Grundstücks in Werdau, Pestalozzistraße

Das geplante Vorhaben des Investors scheiterte, weil der potentielle Mieter für das Objekt den Standort nicht befürwortete. Daher soll auch dieses Grundstück wieder am Markt angeboten werden, mit der Hoffnung, dass sich ein Investor findet, der das Grundstück bebaut. Die Lage und Größe ist jedenfalls nicht schlecht.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 12: Bestätigung des Unternehmenskonzepts der Stadtwerke Werdau GmbH vom 24.02.2021

Das Unternehmenskonzept der Stadtwerke wurde mit Hilfe der Unternehmensberatung BDO erstellt und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorlegt. Aufgrund der Gesellschaftsstruktur muss jedoch auch der Stadtrat zustimmen. Aus unserer Fraktion kam der Antrag die Einschränkungen, welche in der Begründung zu finden sind:

  • Die Geschäftsführung der SWW wird beauftragt, zum Nachweis der Erreichung der Ziele des Unternehmenskonzepts Angebote für die Durchführung eines externen Controllings auf Basis des Jahresabschlusses 2021 einzuholen.
  • Die Geschäftsführung der SWW wird beauftragt,nur die im Wirtschaftsplan 2021 für die Jahre 2021 und 2022 festgelegten Maßnahmen umzusetzen, welchen nach Durchführung der Bankengespräche Verhandlungen mit potentiellen Investoren nicht entgegenstehen.

mit in die Beschlussfassung aufzunehmen. Zu diesem Vorschlag gab es keine Einwende. Außerdem merkte Stadtrat Gerber an, dass der richtige Titel des Unternehmenskonzeptes „… in der Fassung der Erfolgsplanung 2022-2030 …“ mit aufgenommen werden sollte. Auch diesem Vorschlag wurde zugestimmt.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 13: Auflösung der umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen der Gebäude-und Grundstücksverwaltungs-GmbH und der Stadtwerke Werdau GmbH zum 01.06.2021

Die umsatzsteuerliche Organschaft wurde zwischen der GGV und der SWW von Anfang an „unvollkommen“ gelebt. Da in den letzten Jahren immer mehr Investitionen durch die SWW durchgeführt wurden, kam der steuerliche Vorteil nicht mehr zum tragen. Auch wird zukünftig eher ein negativ Effekt eintreten, da die SWW weiterhin höhere Investitionen durchführen. Daher wurde dem Aufsichtsrat die Auflösung der umsatzsteuerlichen Organschaft vorgelegt, welche auch Beschlossen wurde. Um das Thema abzuschließen, muss auch der Stadtrat dieser Entscheidung zustimmen.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 14: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werdau

Die Friedhofsgebührensatzung wurde seit mehreren Jahren nicht evaluiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Auch bestanden für die Friedhöfe in Werdau und Leubnitz unterschiedliche Gebührensatzungen. Für die Kostenkalkulation wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt, welche ihre Ergebnisse in der April-Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil vorgestellt hat. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurde die Friedhofsgebührensatzung angepasst und wird zukünftig für alle Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (Friedhof Werdau, Friedhof Leubnitz und Feierhalle auf dem Friedhof Königswalde) angewandt.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 15: Friedhofssatzung der Stadt Werdau

Im Zuge der Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung ist eine Konkretisierung der Friedhofssatzung erforderlich geworden. Es wurden Erfahrungen aus dem Vollzug der Friedhofssatzung in der anliegenden Neufassung berücksichtigt und u.a. die Grabarten sowie die zugehörigen Gestaltungsvorschriften für Grabmale und für die Gräber neu geordnet und zusammengestellt. Diese Satzung soll am 01.09.2021 in Kraft treten.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 16: Billigungs-und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Abrundung Straße der Freundschaft“ in Werdau OT Leubnitz

Am 25.02.2021 wurde im Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Abrundung Straße der Freundschaft“ in Werdau OT Leubnitz beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 vom Januar 2021 wurde in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 frühzeitig öffentlich ausgelegt. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Parallel dazu wurden 28 Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden involviert. Es gingen insgesamt 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 2 Stellungnahmen von Nachbargemeinden ein. Davon enthielten 5 Stellungnahmen Hinweise und 2 Stellungnahmen Hinweise und Bedenken zur Vorentwurfsplanung (Landkreis Zwickau, Planungsverband Region Chemnitz). Die Hinweise wurden in die Entwurfsplanung berücksichtigt und in der Begründung bzw. den textlichen Festsetzungen entsprechend eingearbeitet. Somit kann der aktualisierte Bebauungsplan nochmalig öffentlich ausgelegt werden.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 17: Belohnung für Hinweise auf Graffiti-Sprayer (Antrag der Stadtratsfraktion der AfD)

Der Antrag auf Belohnung für Hinweise auf Graffiti-Sprayer sollte eigentlich im März in der Stadtratssitzung beredet werden. Aufgrund weiterem Klärungsbedarf wurde der Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt und der Antrag die AfD-Stadtratsfraktion konkretisiert. Ursprünglich sollte die Stadtverwaltung eine Belohnung i. H. v. 1000 € für Hinweise ausloben. Dies sahen wir und auch einige andere Stadtratsfraktionen zur damaligen Zeit sehr kritisch, da weder Haushaltsmittel für Belohnungen eingeplant waren, noch wie lange oder wie oft diese Belohnung angeboten werden sollte.

Daher wurde der Antrag umformuliert, sodass die Stadtverwaltung zuerst einmal prüfen soll, inwieweit es rechtlich und finanziell möglich ist, eine Belohnung für Hinweise auszuloben, bei denen Graffiti-Schmierereien an kommunalem Eigentum stattgefunden hat.

Ein Kritikpunkt unsererseits bleibt dennoch bestehen. Im Begründungstext hat die AfD wieder einmal fremdenfeindliche und verfassungswidrige Symbole vergessen zu benennen. Wenn man sich bürgerlich geben will, muss man nicht nur nach links starren.

Der Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

TOP 18: Wiederanlegen des Leichensteges im Ortsteil Königswalde

Der Ortschaftsrat Königswalde hat zu seiner damaligen Sitzung am 20.10.2014 beschlossen den Leichensteg wieder anzulegen. Leider wurde das Thema bisher nicht in einer Stadtratssitzung behandelt, sodass der Ortschaftsrat einen Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung des Stadtrates gestellt hat.

Der Ortschaftsrat möchte den Leichensteg wieder begehbar machen. Dieser beginnt am Kindergarten und führt bis zum Mittelweg. Aktuell wird ein Teil des Leichenstegs von der Landwirtschaft überpflügt, sodass dieser nicht genutzt werden kann. Der OR erwartet lediglich die Grenzwiederherstellung durch zehn Grenzpunkte, was ca. 4851 € kosten würde. Alles weitere will der OR mit Hilfe von engagierten Königswaldern durchführen.

Der OB und die Stadtverwaltung sehen keine Notwendigkeit für das Anlegen des Weges. Als Argument wird vorgebracht, dass nach Anlegen des Weges eine Sicherungspflicht entstehen würde und auch die Grenzsteine durch die Landwirtschaft nicht beachtet würde. Der Nichtbeachtung der Grenzsteine sehen einige Stadträte ähnlich und sehen dadurch verschwendetes Geld.

Diese Argumente sind für uns jedoch nicht nachvollziehbar. Durch Aufstellen entsprechender Schilder bezüglicher der Sicherungspflicht und das Abstimmen mit der Landwirtschaft wäre ein wiederanlegen und unterhalten ohne Probleme möglich. Auch das Argument mit dem verschwendeten Geld sehen wir kritisch, da an anderer Stelle Geld viel schneller verschwendet wird.

Leider wurden unsere Ansichten nicht geteilt, sodass der Antrag mit 6 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt wurde.

TOP 19: Anfragen

Stadträtin Zimmermann hat in der letzten Sitzung nach der Höhe der Sozialbestattungen angefragt. Hierauf kam jetzt die Antwort, dass diese direkt über den Landkreis laufen und man als Stadtverwaltung keine Kenntnis der Anzahl hat.

Stadtrat Döhler bemängelte in der letzten Sitzung den Schließmechanismus der Klos auf dem Friedhof Werdau. Von der Stadtverwaltung wurde daraufhin ein Angebot für Zeitschlösser eingeholt, was sich auf 2000 € beläuft und in Auftrag gegeben wurde.

Weiterhin gab es von ihm eine Nachfrage nach den Laptops für unsere Lehrer. Hier gab es vom OB die Aussage, dass der Schulträger die Laptops besorgen und vorfinanzieren muss, das Geld aber zu 100% als Förderung zurückerstattet wird. „Lediglich“ die Folgekosten bleiben beim Schulträger.

Stadtrat Theis wies ebenso darauf hin, dass die Klos auf dem Friedhof Leubnitz noch mit Münzen funktionieren und zur Gleichbehandlung ebenfalls gewechselt werden sollten.

TOP 20: Verschiedenes

Es wurde eine Information über die Betriebskosten 2020 der Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Durch die Änderung des Betreuungsschlüssels und die Erhöhung der Personalkosten sieht die Stadtverwaltung für 2021 ein Erhöhung der Elternbeiträge vor:

aktuell

Krippe 9 h: 250,03 EUR
Kiga 9 h: 158,27 EUR
Hort 6 h: 85,46 EUR

neu (ab 1.1.2022)

Krippe 9 h: 280,45 EUR
Kiga 9 h: 175,96 EUR
Hort 6 h: 100,13 EUR

Dies kann die Stadtverwaltung laut § 4 Abs. 4 Elternbeitragssatzung ohne Zustimmung des Stadtrates, nur durch eine Informationsvorlage, eigenständig festsetzen.

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