Bericht zur Stadtratssitzung vom 24.06.2021

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/sitzungen_top.php?sid=2021-SR-238

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 21 anwesend.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

Die erste Einwohneranfrage handelte von der Baustelle Brücke Holzstraße und wie lange diese gesperrt sei. Es wurde geantwortet, dass man das genau Datum nicht wisse, aber auf der städtischen Homepage zu finden ist.
Anmerkung: Die Brücke ist voraussichtlich bis zum 03.09.2021 gesperrt, wenn angenommen wird, dass sich die Beiträge „Straßensperrung Holzstraße“ vom 09. und 17.06.2021 auf die Brücke beziehen. Ansonsten ist kein anderes Datum veröffentlicht.

Eine weitere Einwohneranfrage betraf den aktuellen Arbeitsstand der Anpassung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung des Siedlergemeinschaft Stadtgutsiedlung Werdau e.V., welche als Teil der örtlichen Bauordnung Beachtung findet. Hier wurde mitgeteilt, dass ein erster Entwurf nach der Sommerpause, also im September, in die Gremien zur Diskussion gegeben wird.

Abschließend wurde noch das Transparenzregister angesprochen, da jeder e.V. ein Gebührenbescheid bekommen hat und ein gemeinnütziger Verein sich von der Gebührenpflicht befreien lassen kann, wenn er einen dementsprechenden Bescheid vorlegen kann. Dieser Bescheid wird allerdings vom zuständigen Finanzamt angefertigt. Der OB antwortet, wie vom Fragesteller richtig bemerkt, dass dies die Zuständigkeit des Finanzamtes fällt und eine Kommune keinen Handlungsspielraum besitzt.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es gab keine Themen.

TOP 4: Verleihung der Ehrenmedaille

Die Ehrenmedaille wurde an die ehemalige Stadträtin Angelika Schunck verliehen.

TOP 5: Eintragung in das Ehrenbuch

Die ehemailigen Stadträte Heinz John (Linke), Friedrich Piehler (CDU), Jürgen Schwind (CDU) und Johannes Zschiegner (Linke) durften sich in das Ehrenbuch der Stadt Werdau eintragen.

TOP 6: außerplanmäßige Auszahlungen -grundhafter Ausbau Dorfstraße Langenhessen 3. Bauabschnitt

Beim Ausbau der Dorfstraße sind zusätzliche Kosten i.H.v. 45.146 € entstanden, welche durch die folgenden Punkte erklärt werden:

  • Verlängerung der Bauzeit von 2020 nach April 2021 aufgrund der Mehrleistungen im Zusammenhang mit Ausbau, Zwischenlagerung und Entsorgung der radiologisch und chemisch belasteten Massen,
  • damit einhergehend konnte die Baustelle erst 2021 abgenommen werden, wodurch das Gesamtbauvorhaben mit 19% Mehrwertsteuer abzurechnen ist, im September 2020 wurde von einer abnahmereifen Leistung in 2020 ausgegangen, wodurch die Gesamtbaustelle mit 16% Mehrwertsteuer abgerechnet worden wäre,
  • weiterhin sind durch die Mehrmengen deutlich längere Zwischenlagerungszeiten und damit Aufwendungen bis zur Festlegung des Entsorgungsweges und der Finanzierung entstanden,
  • zur Sicherstellung einer dauerhaften Straßenentwässerung für den Wehrplatz und zur Entflechtung von privaten Anliegerleitungen und Straßenentwässerung wurde der geplante Straßenentwässerungskanal verlängert und von DN300 auf DN500 in der Dimension erhöht
  • es sind Mengenmehrungen aufgetreten, welche im August/ September 2020 noch nicht bekannt waren bzw. nicht gesehen wurden

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7: Grundhafter Ausbau der Dorfstraße Werdau, OT Langenhessen, 3. Bauabschnitt -Los Straßen-und Tiefbauarbeiten, 11.-12. Nachtrag

Für den Ausbau der Dorfstraße sind weiter 2 Nachträge (11. und 12.) erforderlich geworden, welche sich auf 17.694,87 € belaufen.

11. Nachtrag:

  • Das Dach des Werkstattanbaus der Autolackiererei Seiler besteht aus Glasplatten, welche im Bestand bereits viele Risse aufweisen.
  • Im unmittelbaren Umfeld zur Herstellung der Dorfstraße sind Verdichtungsarbeiten notwendig.
  • Zusammen mit dem Grundstückseigentümer wurde vereinbart, dass eine zusätzliche Beweissicherung des Daches erfolgt, um nach Fertigstellung der Bauarbeiten eventuell aufgetretene Schäden bewerten zu können.

12. Nachtrag:

  • zusätzliche Leistungen für die Herstellung des Füllstabgeländers am Bauende, als Absturzsicherung zur Pleißeböschung infolge Gefällewechsel, Berücksichtigung der zusätzlichen Grundstückseinfahrt, veränderte Befestigung
  • zusätzliche Leistungen für die Unterhaltung des Zwischenlagers für das radioaktiv und chemisch belastete Tragschichtmaterial durch Mehrmengen, Verlängerung der Zwischenlagerzeit, Einbau zusätzlicher Folien zur Abdeckung

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8: Beabsichtigte Einziehung eines Teil-/Flurstückes der öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Salatberg“ Werdau, OT Steinpleis

Der Eigentümer des Privatgrundstückes Salatberg 27, möchte das Teilstück der öffentlich gewidmeten Straße (Eigentümer Stadt Werdau) käuflich erwerben und anschließend instand setzen. Bei dem Teilstück handelt es sich um einen Straßenabschnitt (Sackgasse) von ca.18 m, der von nur 2 Grundstücksanliegern genutzt wird, die über die beabsichtigte Einziehung informiert wurden. Mit der Einräumung des Wegerechtes für die Anlieger und der Tatsache, dass für das Teilstück keine öffentliche Nutzung besteht, ist laut Stadtverwaltung eine Einziehung unproblematisch möglich.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 9: Verwaltungsrichtlinie Stadthalle „Pleißental“

Die letzte Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Stadthalle ist mittlerweile 5 Jahre her. In dieser Zeit gab es diverse Investitionen am und im Gebäude, aber auch Investitionen in die Ausstattung. Durch diese Investitionen und einer Anpassung des Leistungskatalogs erhofft sich die Stadtverwaltung zukünftig mehr Veranstaltungen von Vereinen und kommerziellen Veranstaltungen und eine damit einhergehende Erhöhung der Einnahmen.

Eine positive Mitteilung gibt es bereits, da durch den angepassten Leistungskatalog das Collegium Musical künftig wieder seine Proben auf der Bühne durchführen wird.

Stadtrat Michael Jubelt fragte, warum bei einer kommerziellen Nutzung die Gebühr ab der 4. Stunde 20 € teurer ist, als bei einer nicht kommerziellen Nutzung. Frau Fuchs, welche zuvor einen kurzen Fachvortrag gehalten hat, konnte auf die Frage keine plausible Antwort geben. Weiterhin wurde nach einer Haftpflichtversicherung auf Seiten der Stadtverwaltung gefragt, da diese als Vermieter bei kurzfristiger nicht Nutzung eventuell in Regress genommen werden könnte. Laut Stadtverwaltung ist das bisher noch nicht vorgekommen. Auch werden die Verträge so formuliert, dass Veranstalter keine Forderungen, beispielsweise bei Sperrung der Stadthalle aufgrund des Ausfalls der Brandmeldeanlage, aufmachen können und auch Veranstalter immer einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung vor Vertragsschluss vorzeigen müssen. Allerdings wird die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Haftpflichtversicherung als Vermieter benötigt wird.

Dieser Antrag wurde mit 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

TOP 10: Hauptpachtvertrag Kleingärten zwischen Stadt Werdau und Regionalverband

Der Hauptpachtvertrag Kleingärten existiert seit 1994 und wurde 2004 um den Winterdienst ergänzt. 2017 wurde das Kleingartenentwicklungskonzept vom Stadtrat beschlossen, wonach eine Maßnahme zum Erhalt der Kleingärten als Bestandsteil des städtischen Grünsystems die Änderung des Hauptpachtvertrages ist.

Im überarbeiteten Hauptpachtvertrag wird u.a. geregelt:

  • Pachtdauer auf unbestimmte Zeit, Kündigung nach BKleingG
  • Aufnahme grundsätzliche Berechtigung des Regionalverbandes zusätzliche Verwaltungszuschläge von seinen Kleingartenvereinen zu erheben (für zusätzliche Pflegekosten, Entsorgungskosten, Kosten für Rechtsstreitigkeiten, etc. –Solidarprinzip
  • Klarstellung und Zusammenfassung der übertragenen Anlieger-und Verkehrssicherungspflichten und Zuständigkeiten für Unterhaltung/ Instandhaltung an den Regionalverband
  • Untersagung des Einsatzes von glyphosathaltigen Mitteln
  • Aufnahme der gesetzlichen Regelungen nach WHG, SächsWG für Kleingartenanlagen innerhalb von Gewässerrandstreifen und Rückbau von bestehenden baulichen und sonstigen Anlagen sowie Übernahme der Verpflichtungen in die neuen Unterpachtverträge
  • Freistellung der Stadt von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Hochwasserschäden
  • Öffnen der Durchgangswege in den Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit während der Öffnungszeiten
  • Regionalverband übergibt der Stadt jeweils bis 31.07. die aktuelle Leerstandsstatistik sowie Maßnahmepläne für geplante Rückbau-und Umnutzungsmaßnahmen
  • Verpflichtung des Regionalverbandes mit den Vereinen und der Stadt konkrete Rückbaukonzepte für die jeweilige Kleingartenanlage zu erstellen
  • Stadt beabsichtigt jährlich bis spätestens 01.07. dem Regionalverband einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Förderbetrag von max. 5.000 EUR für die Umsetzung konkreter Rückbaumaßnahmen auf der Grundlage der abgestimmten Rückbaukonzepte und vorbehaltlich des Stadtratsbeschlusses zum jeweiligen Haushaltplan, zur Verfügung zu stellen
  • Rückgabe von Flächen außerhalb des Kleingartenentwicklungskonzeptes an die Stadt, welche mind. 1000 qm groß sind.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 11: Verwendung des Stadtwappens

Die Stadtwerke möchten in ihrer Kundenzeitung das Stadtwappen nutzen. Da dies immer vom Stadtrat genehmigungsbedürftig ist, gab es diesen kurzen Tagesordnungspunkt.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 12: Information zu den Hochwassergefahren-und Hochwasserrisikokarten für die Große Kreisstadt Werdau Bereich Pleiße (I. Ordnung)

Herr Piehler gab einen kurzen und informativen Fachvortrag zum Thema Hochwassergefahren-und Hochwasserrisikokarten Bereich Pleiße (I. Ordnung). Dieser ist HIER aufrufbar. Durch ein neues Berechnungsmodell sind die Überschwemmungsgebiete noch besser ausgewiesen. Beim einem Jahrhunderthochwasser (HQ(100)) stauen beispielsweise die Brücke Plauensche Straße, Fußgängerbrücke am Brühl – Pferdemeierbrücke und Fußgängerbrücke Unterer Anger ein. Weiterhin sind die Brücken Kirchschulstraße, Brückenweg, Mühlenstraße, Gabelsbergerstraße, Poststraße, Handwerkerbrücke, Richardstraße, Stadtpark, Freistraße, Ruppertsgrüner Str. gefährdet.

Anders als bei anderen Flüssen, ist eine die Vorwarnzeit äußert gering, sodass vorbeugende Maßnahmen von Grundstücksbesitzern getroffen werden sollte. Aus städtischer Sicht ist das Augenmerk auf die Kita „Zwergenland“ Steinpleis und die Musikschule gerichtet, da bei Hochwasser die Keller volllaufen können bzw. in der Vergangenheit auch sind.

Der Freistaat Sachsen plant eine Förderung für private Grundstücksbesitzer, um Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen. Wann und ob diese Förderung kommt ist allerdings noch nicht klar.

TOP 13: Anfragen

Zur letzten Stadtratssitzung bat Stadtrat Gerber um die bisherigen Investitionskosten in die Umweltschule. Diese belaufen sich von 2011-2015 auf ca. 3,5 Mio €.

Auch zur letzten Stadtratssitzung wollte Stadträtin Zimmermann wissen, wie hoch der Landeszuschuss zum „Gute-Kita-Gesetz“ ist. Der Zuschuss (2019 und 2020) beläuft sich auf ca. 273.000 €. Im gleichen Zeitraum wurden 259.000 € Personalkosten ausgegeben.

Stadtrat Theis merkte in der letzten Stadtratssitzung an, dass auch auf dem Friedhof Leubnitz eine Bezahlung für die Toiletten notwendig ist und empfahl den Wechsel, wie auf dem Werdauer Friedhof, zu einem Zeitschloss. Die Stadtverwaltung hat sich die Toiletten angeschaut und festgestellt, dass diese funktionsfähig sind und daher nicht getauscht werden. Stattdessen sind die Toiletten jetzt tagsüber kostenlos nutzbar.
Weiterhin merkt er aber an, dass die Toiletten nicht ohne Hilfe für Rollstuhlfahrer genutzt werden können, da die Tür sehr schwer aufgeht.

Stadträtin Falk verlas ein Schriftstück zur Schwerathletikhalle, welches ihr zuvor von einem Vorstandsmitglied des betroffenen Sportvereins übergeben wurde. In diesem wird auf die aktuelle Situation und die mangelnde Kommunikation hingewiesen. Der OB antwortet, dass alle Sicherungsmaßnahmen, welche zur Einschränkung führen zu vor mit den Sportvereinen abgestimmt wurden. Auch gab es einen Vor-Ort-Termin. Ein Kommunikationsdefizit kann nicht erkannt werden. Zur weiteren Sanierung der Schwerathletikhalle wurde ein Förderantrag gestellt, welcher aber bisher noch ohne Zusage ist. Sollte es jedoch keine Zusage geben, wird es weitere Notsicherungen geben und aber auch weitere Kompromisse geben müssen.

Stadtrat Gerber fragte, warum auf allen Unterlagen der jeweilige Name des Stadtrats auftaucht. Er hat sich bei anderen Aufsichtsbehörden aufschlauen lassen, ob es auch andere Kommunen gibt, die solch ein Vorgehen haben, jedoch nur negative Antworten bekommen. Dieses Wasserzeichen kann jedoch mit einem Schreibprogramm einfach entfernt werden. Gibt es hier ein Misstrauen gegenüber den Stadträten, welche Unterlagen weitergeben?
Der OB begründet dies mit einem neu eingespielten Update des Ratsinformationssystems. Dies ist Option setzt automatisch dieses Wasserzeichen auf jedes Dokument und ist jederzeit abschaltbar. Ein Misstrauen liegt nicht vor.
Anmerkung: Zur Einführung dieses Systems wurde kontrovers diskutiert und mögliche Einstellungen mit dem Stadtrat abgestimmt. Es ist nicht plausibel warum neue Optionen nicht standardmäßig deaktiviert werden und der Stadtrat zuvor nicht informiert wurde. Hier müssen dringend Rahmenbedingungen geschaffen werden, um nicht über die Köpfe der Stadträte zu entscheiden.

TOP 14: Verschiedenes

Stadtrat Döhler sprach den Müllhaufen an der Ronneburger Straße an. Die Stadtverwaltung entgegnete, dass dies bekannt sei und beseitigt wird. Der vermeintliche Verursacher scheint auch schon bekannt zu sein.
Außerdem ist auch am Eisenbahnviadukt ein solcher Müllhaufen aufgetaucht, welcher auch beseitigt wird.

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