Bericht zur Stadtratssitzung vom 22.07.2021

Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/sitzungen_top.php?sid=2021-SR-239

TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung

Von 26 Stadträten waren 20 anwesend.

Aufgrund von Gesprächs- und Prüfungsbedarf der Leistung wurde der Tagesordnungspunkt 8 abgesetzt.

Bevor in die weiteren Tagesordnungspunkt eingestiegen wurde, gab es für Flutopfer noch eine Schweigeminute.

TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)

Der erste Einwohner gab eine Danksagung ab, da die Bauherren der Ringstr. 91 endlich die Vermessung durch die Stadtverwaltung erhalten haben. Weiterhin äußerte er die Bitte im Amtsblatt über die Vorkehrungen / Verhaltensregeln bei einem zu erwartenden Hochwasser zu informieren.

Ein weitere Einwohner und Mitarbeiter der Firma Kutschke beklagte die zunehmende Zerstörung von Pflanzen und Bäumen im Stadtgebiet und die Verschmutzung der Wiesen durch Hundekot. Er bat darum, dass das Ordnungsamt und die Polizei vermehrt die öffentlichen Plätze kontrollieren sollte. Die letzte mutwillige Zerstörung betrifft 4 10 Jahre alte Bäume, bei denen die Ring komplett abgeschält wurde. Es muss damit gerechnet werden, dass diese Bäume ersetzt werden müssen und der Stadtkasse ein zusätzlicher 4-Stelliger Betrag aufgelastet wird.

An dieser Stelle der Appell an alle Mitbürger, bei derartigen Geschehnissen umgehend die Polizei zu informieren.

TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung

Es gab keine Themen.

TOP 4: Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Steinpleis sowie dessen ersten und zweiten Stellvertreter

Auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Steinpleis wurden die Kameraden Hauptbrandmeister Marcel Dietel, Löschmeister Christian Martin und Löschmeister Matthias Weiß als Wehrleiter, 1. und 2. Stellvertreter gewählt. Laut Feuerwehrsatzung muss dies noch durch den Stadtrat beschlossen werden, was in der Regel nur eine Formalie ist.

Wie in diesem Fall, wurde diesem Antrag einstimmig zugestimmt.

TOP 5: überplanmäßige Aufwendungen -Arbeitnehmerüberlassung

Bis zum 21.06.2021 musste für die Aufgabenerfüllung in den Bereichen

  • Gebäudemanagement, Bereich Hauswirtschaft aufgrund von Langzeiterkrankungen
  • Meldewesen aufgrund von Langzeiterkrankung und zur Unterstützung der Bundestagswahl
  • Kindertagesstätten aufgrund von Mehrbedarf an Personal in den Zeiten des eingeschränkten Regelbetriebs, aufgrund von Langzeiterkrankungen und Beschäftigungsverboten

bereits für 117.427,83 EUR Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch genommen werden. Aufgrund vorläufiger Schätzung der Personalsituation kommen voraussichtlich bis zum Jahresende 2021 noch einmal ca. 82.500 EUR hinzu.

Es ist daher notwendig diese außerplanmäßigen Aufwendungen i.H.v. ca. 160.000 EUR über einen Stadtratsbeschluss zu genehmigen.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Werdau

Im letzten Jahr wurde die Eröffnungsbilanz im Stadtrat verabschiedet, sodass der Jahresabschluss von 2012 erstellt werden könnte. Hintergrund ist die gesetzliche Einführung der doppelten Buchführung zum 01.01.2012. Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Reichenbach durchgeführt. Eigentlich sollte ein Jahresabschluss 6 Monate nach Jahresende vorliegen, aber durch die Erstellung der Eröffnungsbilanz hat sich das Ganz ein wenig in die Länge gezogen. Zukünftig sollen, laut Oberbürgermeister, jährlich 2 Jahresabschlüsse erstellt und im Stadtrat beschlossen werden.

Dem Jahresabschluss 2012 wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7: außerplanmäßige Auszahlungen -Mängelbeseitigung am Dach des Schulgebäudes der Diesterweg-Oberschule in Werdau

Für die Durchführung der Mängelbeseitigung am Dach des Schulgebäudes der Diesterweg-Oberschule werden weiter ca. 77.750 EUR notwendig, da die noch verfügbaren Haushaltsmittel i.H.v. ca. 108.000 EUR nicht ausreichen. Folgende Leistungen müssen zusätzlich durchgeführt werden:

  • Instandsetzung Digestorium – 7.318,50 EUR
  • Gerüstkosten Arbeitsgerüst bis einschließlich September 2021 – 12.939,74 EUR
  • Verlängerte Vorhaltung zusätzlicher Gerüstbauteile (Treppentürme, Schutzfolien, Schutztunnel, Kabeltrasse, Schilder) bis 38. KW 2021 – 5.783,40 EUR
  • weitere Materialpreiserhöhungen für Blech- und Holzarbeiten (Turm, kleine Gauben, kleines Flachdach, Lüfterbauten, Dachlatten, Schneefang) – ca. 30.940,00 EUR
  • Mehrleistungen für Blech- und Holzarbeiten (Turm, Lüfterbauten) – ca. 7.140,00 EUR
  • Unvorhergesehene Leistungen – ca. 10.000,00 EUR

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8: Umfassende Sanierung Oberschule Leubnitz -Umsetzung Brandschutzkonzept Los 006/21 Metallbauarbeiten -Rettungstreppe

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund von Gesprächs- und Prüfungsbedarf der Leistung abgesetzt.

TOP 9: Dachsanierung -Mängelbeseitigung -Diesterwegschule Werdau, Holzstraße 23, 08412 Werdau -Los Dachsanierung -Bauabschnitt Schulgebäude, 1. Nachtrag

Wie im Top 7 bereit festgestellt, sind weitere Leistungen notwendig, da bei Instandsetzung des Daches weitere stümperhafte Arbeiten aufgedeckt wurden:

Nach Öffnung der straßenseitigen Steildachbereiche musste festgestellt werden, dass die eingebaute Mineralwolledämmung nicht fachgerecht verbaut und in Teilen durchfeuchtet war. Die Dämmung im Traufbereich ist fachlich falsch verbaut, da die Kaltluft der Dachhinterlüftung unter die Dämmung geleitet wird. Die eingebaute Dampfsperre ist undicht und nicht vollständig im Traufbereich vorhanden. Unter Einbeziehung des Gutachters wurde festgelegt, die geschädigte Dämmung einschließlich Dampfsperre zur erneuern.


Im Übergangsbereich muss die freigelegte und unzureichende Schalungsunterkonstruktion (einfache Lattung) durch 49/120KVH fachgerecht ersetzt werden. Nach der Demontage des Flachdaches der Gaupe (Blechdach) straßenseitig
(Diesterwegstraße) wurde festgestellt, dass die Sparren im Bestand alle gelascht und in einem schlechten Zustand sind. Zur Einschätzung der Tragfähigkeit wurde das Ing.-Büro Mittenzwei hinzugezogen. Es wurde dabei festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion nicht mehr gewährleistet ist und vollständig erneuert werden muss. Die statische Berechnung hierzu wurde angefertigt und zur Ermittlung der notwendigen Mengen übergeben.


Weiterhin wurde bei der Montage des Vordaches der Gaupe im Brüstungsbereich festgestellt, dass die Stahlbetonaußenwand nicht bzw. nur unzureichend gedämmt ist. Es wurde gemeinsam abgestimmt, auf die Zwischensparrendämmung zu verzichten und die Betonbrüstung vollständig mir einer Styropordämmung WLG 035 zu dämmen. Zusätzlich zum Wandanschluss müssen auch die Fensterbänke im betreffenden Bereich erneuert werden.


Der Fußpunkt des Steildaches auf dem Flachdach ist in Teilen massiv geschädigt. Mehrere Meter Fußholz und 7 Sparrenköpfe sind stark von Fäulnis befallen und müssen ausgetauscht bzw. saniert werden.


Für notwendige Wartungsarbeiten im Bereich des Schornsteins und des Lüftungsturms ist die Montage einer Stufenleiter mit Podest erforderlich. Hierfür entfallen die ausgeschriebenen Flachdachausstiege.


Nach kompletter Öffnung der Dächer entfallen Leistungen aus dem beauftragten Leistungsverzeichnis für Sanierungsarbeiten an der Traufe. Weiterhin ist die Herstellung eines wasserführenden Unterdaches aufgrund ausreichender Dachneigung im Traufbereich nicht erforderlich.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 10: Abbruch und Revitalisierung der Industriebrache ehem. Bässler & Ullrich Tuchfabrik, Richardstr. 1 -3, Werdau -Los 005/20 Straßen-, Landschafts-und Gewässerbau, 2. Nachtrag

Im Zuge der Bauausführung musste die Uferbefestigung im Übergangs-/Anschlussbereich zur Flügelmauer der Fußgängerbrücke in der Richardstraße angepasst werden. Die Änderungen waren aufgrund vorhandenen Medienleitungen und konstruktiven Gegebenheiten erforderlich. Deshalb musste die Länge des geplanten Geländers eingekürzt werden. Dafür waren zusätzliche Geländerelemente und Verbindungen notwendig.
Die infolge der geänderten Ausführung entfallenen Leistungen bzw. LV-Pos. konnten 1.591,09 EUR eingespart werden.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 11: Abbruch und Revitalisierung der Industriebrache ehem. Bässler & Ullrich Tuchfabrik, Richardstr. 1 -3, Werdau -Los 004/20 Rückbau Ufermauer und Geländeregulierung, 3. Nachtrag

Im Zuge der Geländeregulierung der Restflächen und dem Einbau der Störsteingruppen wurde ein unbekannter Ziegelschutthorizont, im Bereich der unbebauten Bestandsfläche freigelegt. Für diesen unbebauten Bereich lagen keine Baugrundaufschlüsse vor. Im Ergebnis der Beprobung wird das Material als Bauschutt identifiziert. Aus abfallrechtlicher Sicht ist es notwendig, alle anthropogenen Stoffe aus dem Baufeld zu entfernen, um eine vollständige homogene und natürliche Retentionsfläche zu erhalten.

Für diese zusätzliche Leistung werden 13.994,40 EUR notwendig.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 12: Erneuerung Schillerstraße in Werdau, OT Steinpleis, Abschnitt von Steinpleiser Hauptstraße bis Goethestraße -Vergabe Straßenbauarbeiten

Nachdem der Kanal auf der Schillerstraße eingebrochen war und zu Verkehrsbehinderungen geführt hat, wurde in Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen die Erneuerung dieses Abschnittes beschlossen.Von den drei abgegebenen Geboten zur Oberflächenwiederherstellung hat die Firma Tiefbauunternehmen Frank Schulze GmbH das wirtschaftlichste eingereicht, welches sich auf 163.767,32 EUR beläuft.

Eigentlich sollte die Hauptstraße als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme „Erneuerung Straße zum Steinpleiser Bahnhof“ dienen, sodass für diese Baumaßnahme Bedenken aufkamen. Jedoch gibt es für die Erneuerung der Straße zum Steinpleiser Bahnhof noch keinen Realisierungszeitraum. Aktuell liegt der Antrag immer noch im sächsischen Verkehrsministerium, sodass die Bedenken ersteinmal ausgeräumt werden konnten.

Ausführungsbeginn soll der 06.08.2021 sein.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 13: Verkauf eines Grundstücks in Steinpleis, Alter Schulweg abseits

Die Flurstücke 63b und 63/13 (ca. 2735 m²) in Steinpleis wurden bisher verpachtet. Die Pächter haben einen Antrag auf Erwerb des Pachtgrundstückes gestellt. Laut Gutachten sollen die Flurstücke zu einem Verkaufspreis i.H.v. 46.000 EUR veräußert werden. Die Pächter haben dem Verkaufspreis zugestimmt, sodass nur noch der Stadtrat darüber entscheiden musste.

Dem Verkauf wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 14: Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Steinpleis, Freistraße und Ratenzahlungsvereinbarung

Auch im Gewerbegebiet Freistraße in Steinpleis hat der Pächter der Flurstücke 190/31, 190/16 und 190/17 (ca. 3989 m²) Interesse am Kauf angezeigt. Laut Gutachten sollen die Flurstücke zu einem Verkaufspreis i.H.v. 63.039 EUR veräußert werden. Der Käufer möchte diesen Kaufpreis in 3 Raten begleichen.

Dem Verkauf wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 15: Satzung zur 3. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Werdau vom 16.12.2010 (3. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung)

Um den aktuellen Entwicklung des Feuerwehrwesens der Stadt Werdau Rechnung zu tragen, wurden mehrere Änderungen an der Feuerwehrsatzung durchgeführt. Unter anderem sind folgende Änderungen durchgeführt wurden:

  • Die Änderungen verfolgen das Ziel, dass auch eine Kinderfeuerwehr gegründet werden kann. Weiterhin sollen mit der Neuregelung die Qualität der Ausbildung sowie die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen erhöht werden.
  • Die Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft bzw. zur Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes wurden so gestaltet, dass dazugehörige Verwaltungsverfahren schneller beendet werden können. Die Ausführungen sind nun für alle Beteiligten verständlicher. Insgesamt soll erreicht werden, dass die Mitgliederbetreuung und -verwaltung effizienter, transparenter und nachhaltiger erfolgt.
  • Die Abteilung Rückwärtige Dienste gewinnt zunehmend an Bedeutung. Damit einhergehend bedarf es einer Klarstellung bezüglich der Zugehörigkeit zu dieser Abteilung, der Aufgabenstellung und Arbeitseinteilung.
  • Die Gruppen- und Zugführer, die Maschinisten sowie die Gerätewarte sind für die Bewältigung der täglichen Arbeitsaufgaben unerlässlich, daher sind Mindestanforderungen zur Aufgabenwahrnehmung notwendig. Beginn und Ende der Funktionsausübung soll durch den Wehrleiter klar definiert werden.
  • Zur Entlastung der aktiven Einsatzkräfte soll es gestattet werden, dass als Gerätewart Personen tätig werden können, welche keinen aktiven Einsatzdienst ausüben.
  • Die langjährige Zugehörigkeit soll stärker gewürdigt werden.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 16: Verordnung der Großen Kreisstadt Werdau über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Jahren 2021 -2024 gemäß § 8 SächsLadÖffG

Um die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen nicht jedes Jahr neu zu beschließen, wird dies für die Jahre 2021 – 2024 durchgeführt. An den folgenden Tagen können die Geschäfte geöffnet werden:

Stadtfest:

  • 19. September 2021
  • 18. September 2022
  • 17. September 2023
  • 15. September 2024

Weihnachtsmarkt:

  • 12. Dezember 2021
  • 11. Dezember 2022
  • 17. Dezember 2023
  • 15. Dezember 2024

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 17: Annahme einer Spende

Die Kahldental GmbH spendet für den öffentlichen Spielplatz „An den Teichen“ 1.500 EUR für neue Spielgeräte.

Diese Spende wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 18: Verwendung des Stadtwappens

Der Verein „Wir in Werdau Süd e.V.“ möchte auf 100 Schlüsselanhängern und 100 Kaffeetassen das Stadtwappen verwenden. Die Einnahmen daraus sollen für die Finanzierung von Veranstaltungen des Vereins genutzt werden.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 19: Beschluss zur Bestätigung des Hochwasserrisikomanagementplanes (HWRMPL) für die Pleiße (Gewässer II. Ordnung) mit dem Krankenhausbach

Der Hochwasserrisikomanagementplan wurde vom Ingenieurbüro Bauer Tiefbauplanung GmbH erstellt und festgestellt, dass keine weiteren technischen Schutzmaßnahmen im Bereich der Pleiße notwendig sind. Vielmehr wird für den Krankenhausbach ein Hochwasserrückhaltebecken dringend empfohlen, sodass es bei Starkregenereignissen die Wassermassen nicht ungehindert in die Pleiße laufen können.

Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Planes wird erfolgen, sodass sich die Träger öffentlicher Belange daran beteiligen können.

Der Antrag wurde mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.

TOP 20: Anfragen

Aus der letzten Stadtratssitzung gab es nur eine Anfrage von Stadtrat Theis, mit der Bitte um Prüfung der Toilettentüren auf dem Leubnitzer Friedhof, da diese sehr schwerfällig aufgehen. Die Stadtverwaltung hat die Toilettentüren geprüft und keine Mängel festgestellt. Auch werden die Türen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft.

Keine weiteren Antragen.

TOP 21: Verschiedenes

Keine weiteren Themen.

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