Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/meeting.php?sid=ni_2022-SR-250
Verleihung der Ehrenmedaille und Ehrung von drei Helfern beim Brand auf dem Campingplatz an der Koberbachtalsperre
Für seine Verdienste als renommierter Kinderarzt in Werdau und der Region über Jahrzehnte, hat Dr. Klaus Goller vom Oberbürgermeister die Ehrenmedaille überreicht bekommen. Er wird damit für seine Arbeit geehrt, bei der Dr. Goller mehrere Generationen von Kindern betreut und geholfen hat.
Weiterhin wurde Herr Hupfer, Herr André Mittag und Frau Nancy Mittag für ihr umsichtiges Handeln beim Brand auf dem Campingplatz der Koberbachtalsperre geehrt. Sie haben in den ersten Minuten die Feuerwehr alarmiert, Gasflaschen zur Seite geräumt und geprüft, ob sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Natürlich dürfen auch die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren, die Einsatzkräfte der Polizei und Rettungsdienste nicht unerwähnt bleiben. Durch ein gut organisiertes Zusammenspiel konnte Schlimmeres verhindert werden.
TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung
Von 26 Stadträten waren 17 anwesend.
TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)
Die einzige Einwohneranfrage kam von einem Anwohner der Friedenssiedlung bezüglich des geplanten Mobilfunkmastes. Stellvertretend für mehrere Anwohner wurde darum gebeten, dass der Standort noch einmal geprüft werden sollte, da dieser sehr nah an der Wohnbebauung geplant ist. Das Themas ist dem Oberbürgermeister bekannt, da es ein offenen Brief der Anwohner gibt und mehr als ein Dutzend Anfragen in der letzten Einwohnersprechstunde dazu gab. Da es derzeit überhaupt noch keinen Bauantrag gibt, kann auch noch nicht geprüft werden, ob der Standort alle rechtliche Bestimmungen einhält. Die Stadtverwaltung wird nichtsdestotrotz mit dem Antragsteller reden, um eine eventuelle Standortveränderung abzuklären.
TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung
Es lagen keine Themen vor.
TOP 4: Übertragung von Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt
Übertragungen von Haushaltsermächtigungen werden immer dann notwendig, wenn Maßnahmen über mehrere Jahre gehen. Üblicherweise werden diese Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan integriert. Bei den jetzigen Maßnahmen handelt es sich in der Mehrzahl um zweckgebundene Mittel, welche entweder nicht geplant waren oder zu einem späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2021bewilligt wurden, so dass die zweckgerechte Verwendung in 2021nicht mehr möglich war. Darüber hinaus gibt es Einzelfälle aufgrund von Lieferengpässen oder Verzögerungen bei der Bauausführung, in denen die im Haushaltsjahr 2021 vorhandenen Haushaltsermächtigungen zwar bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen wurden (Auftragserteilung), aber die Aufwendungen dafür noch nicht geleistet werden konnten.Die Leistungen und die Zahlungen erfolgten erst im Haushaltsjahr 2022. Ohne die Übertragung der Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021müssten für die Finanzierung der Leistungen die dafür nicht in ausreichender Höhe geplanten Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2022 in Anspruch genommen werden.
Für diese nicht bereits im Haushaltsplan 2021für übertragbar erklärten Produkt/Sachkonten ist die Übertragung der Haushaltsermächtigungen hiermit noch vom Stadtrat zu beschließen.
Den Übertragungen wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 5: Vergabebeschluss zur Ausstattung der Fachkabinette Chemie im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Werdau -überplanmäßige Auszahlungen
Aufgrund der Sanierung beider Fachkabinette und des Vorbereitungsraumes ist es sinnvoll und notwendig und entspricht auch dem Wunsch der Schulleitung, alle sanierten Räume nach dem neuesten Stand der Technik und umfassend neu auszustatten. So soll die Ausstattung aller Schülertische mit Medienanschlüssen und Handwaschbecken, die umfassende Ausstattung des Vorbereitungsraumes, die Erweiterung um einen 2. Abzug, sowie die Ausstattung beider Fachkabinette mit jeweils einem barrierefreien Schülerarbeitsplatz realisiert werden. Diese Maßnahmen waren nicht geplant, es ist aber sehr sinnvoll, dies jetzt mit umzusetzen. Die Mittel für die überplanmäßigen Auszahlungen (122.766,43 €) werden von der Mängelbeseitigung Gymnasium (40.000 €), Mängelbeseitigung Stadthalle (50.000 €) und Mängelbeseitigung Friedhof (32.776,43 €) genommen.
Stadtrat Gerber fragte in diesem Zusammenhang, welche Mängelbeseitigungen der Stadthalle nicht durchgeführt werden. Es wird die Ausbesserung der Terrasse beim Haupteingang, die Eingangstreppe und eine Schleusensanierung in diesem Jahr nicht durchgeführt.
Stadtrat Gnaden merke an, dass das Vorgehen nicht schön ist, da die notwendige Aufwendung schon seit mehreren Monaten bekannt ist und jetzt erst dem Stadtrat bekanntgegeben wird.
Stadtrat Döhler bat darum, dass bei weiten Kostenerhöhungen eine frühzeitige Information an die Stadträte geht.
Der Beschluss wurde mit 16 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.
TOP 6: Vergabebeschluss Straßenausbau Randsiedlung in Werdau OT Steinpleis und überplanmäßige Auszahlung
Die Stadt Werdau, die Stadtwerke Werdau GmbH und die Wasserwerke Zwickau GmbH haben vereinbart, für den Straßenausbau der Randsiedlung in Steinpleis eine gemeinsame Ausschreibung und Vergabe durchzuführen, um Synergieeffekte zur Kosteneinsparung zu nutzen, eine Mehrfachbeanspruchung des Verkehrsraumes zu vermeiden und die Belastung der Anwohner und gewerbetreibenden Anlieger auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Für die Stadt Werdau ergibt sich eine Auftragssumme von 307.194,30 € und für die Wasserwerke Zwickau GmbH 357.066,14 €.
Die Firma Tiefbau Frank Schulze soll diese Arbeiten durchführen.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 7: Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Steinpleis, Freistraße -Änderung der Grundstücksfläche
Mit Beschluss SR-19-264 vom 19.05.2022 wurde der Verkauf eines unbebauten Grundstücks im Gewerbegebiet Steinpleis, bestehend aus der Teilfläche des Flurstücks 190/31 der Gemarkung Steinpleis in Größe von ca. 7.709m² und dem 5/6tel Miteigentumsanteil an Flurstück 713/4 zum Bodenrichtwert in Höhe von 18,00 EUR pro m² beschlossen. Nach einer Ortsbesichtigung am 23.06.2022 stellte die Käuferin den Antrag, die Grundstücksfläche zu verschieben. Begründung dafür ist, dass die Topografie des Geländes an der neuen Stelle für den Verwendungszweck aufgrund der geringeren Hanglage günstiger ist. Die Konditionen zum Verkauf und die Käuferin ändern sich nicht.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 8: Billigungs-und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Werdau, Stand 06/2022
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans 06/2022 wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 11.01.2021 –19.02.2021 erfolgten förmlichen Beteiligung zum Entwurf Stand 10/2020 überarbeitet und in Teilen geändert. Diese notwendigen Änderungen der Planung, machen eine erneute Auslegung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Da durch die Änderung die sog. „Grundzüge der Planung“ berührt wurden. Die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen -und nicht mehr zu dem gesamten Plangebiet -abgegeben werden können.
Folgende wesentliche Änderungen wurden zum Entwurf 10/2020 gegenüber dem Entwurf 06/2022i n der Planzeichnung vorgenommen:
- OT Steinpleis –Gewerbliche Baufläche –Darstellung als „Interkommunales GE/GI Zwickau/Werdau“ entfälltFlächenreduzierung, nur Erweiterung/ Abrundung der gewerblichen Baufläche für den Bedarf der Stadt Werdau bis S 293/Mitteltrasse
- OT Langenhessen –Dorfstraße Reduzierung der gewerblichen Baufläche für Erweiterung der Fa. Winkle nur Darstellung gewerbliche Baufläche Fa. Winkle zur Bestandssicherung
- Werdau -Wohnbaufläche südlich der Holzstraße Reduzierung der Wohnbaufläche, Darstellung nur straßenbegleitende Bebauung an der Holzstraße
- Werdau –Südstraße Rücknahme Mischgebiet ehem. KGA Ernst Grube Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche
- Werdau –Straße der Jugend ehem. Sportplatz –Neuausweisung als Wohnbaufläche
- OT Leubnitz –Rücknahme Mischbaufläche zwischen Auffahrt Westtrasse (Kreisverkehr Wiener Spitze) und Ortsgrenze Fraureuth –Darstellung als Grünfläche
- Werdau –Ronneburger Straße -Erweiterung Sondergebiet Klinik
- OT Langenhessen –nachrichtliche Übernahme und Darstellung der geplanten Neubautrasse K9374 Änderung der Kreuzung mit der DB-Strecke 6362
- OT Leubnitz –Reduzierung Wohnbaufläche Straße der Freundschaft
Bei der Beschlussvorlage lag auch eine Diskussionsgrundlage zur PV-Standorten bei. Diese wurden aber mit keiner weiße erwähnt, sodass Stadtrat Gerber nachfragte, ob diese nicht Bestandteil des Entwurfes sei. Es wurde mitgeteilt, dass die Ausweisung der Flächen auch ohne Flächennutzungsplan möglich ist. Auch soll dies in einem extra Prozess für die PV-Standorte durchgeführt werden.
Wir sehen das äußert kritisch, da man wieder die Chance vertut diese Standorte gleich mit auszuweisen, ohne weitere bürokratische Runden zu drehen. Anscheinend hat die Stadtverwaltung die Notwendigkeit in der aktuellen Situation nicht begriffen… Wir können nur mit dem Kopf schütteln.
Der Entwurf wurde mit 14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme beschlossen.
TOP 9: Anfragen
Stadtrat Jacob fragt zur letzten Sitzung an, was eine Anschaffung von Klimageräten kosten wurde, um den Sitzungssaal zu klimatisieren. Der Oberbürgermeister teilte mit, dass die Anschaffung 35.000 € – 40.000 € kosten würde. Dazu kämen noch 700 – 1200 € Energiekosten. Diese Kosten stehen in keiner Relation, sodass der Anschaffung einer Absage erteilt werden muss.
TOP 10: Verschiedenes
Der Oberbürgermeister informierte noch, dass die Stadt 200.000 € Coronahilfe für 2021 bekommen hat. Außerdem gab es ein Bürgschaftsentgelt i. H. v. 24.000 € vom Wasserzweckverband.
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