Unterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem:
https://ris-werdau.zv-kisa.de/meeting.php?sid=ni_2024-SR-270
TOP 1: Eröffnung der Stadtratssitzung
Von 26 Stadträten waren 22 anwesend.
TOP 2: Einwohneranfragen (30 Minuten)
keine Anfragen
TOP 3: Unterrichtung des Stadtrates gemäß § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung
Es lagen keine Themen vor.
TOP 4: Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Königswalde sowie dessen Stellvertreter
In der Sitzung des Stadtrates Werdau wurde ein wichtiger Beschluss zur Führung der Ortsfeuerwehr Königswalde gefasst. Gemäß Beschlussvorlage Nr. SR-19-419 wurde Herr Hauptlöschmeister Michael Oehler zum Wehrleiter ernannt. Zudem wurde Herr Löschmeister Matthias Müller als sein Stellvertreter bestätigt. Die Berufungen erfolgten nach einer satzungsgemäßen Wahl am 2. Februar 2024, bei der beide Kandidaten die Mehrheit der Stimmen erhielten und die Wahl annahmen.
Diese Neuwahlen waren notwendig geworden, da die vorherige fünfjährige Wahlperiode abgelaufen war. Die Berufungen stützen sich auf die Bestimmungen der Feuerwehrsatzung und des § 17 des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG), die eine satzungsbasierte Wahl vorschreiben. Der Stadtrat beauftragte zudem den Oberbürgermeister mit der Ausfertigung der Berufungsurkunden. Die Berufungen sind von großer Bedeutung für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt, da die Feuerwehr eine Schlüsselrolle in der Notfallreaktion und im Brandschutz spielt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus Aufwandsentschädigungen gemäß der Feuerwehrentschädigungssatzung. Die Beschlussfassung zu diesen Personalentscheidungen erfolgte öffentlich und unterstreicht das Engagement des Stadtrates für Transparenz und verantwortungsvolle Verwaltung.
Die Berufungen wurden einstimmig beschlossen.
TOP 5: Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Leubnitz sowie dessen ersten und zweiten Stellvertreter
In der Sitzung des Stadtrats Werdau wurden Entscheidungen bezüglich der Leitung der Ortsfeuerwehr Leubnitz getroffen. Laut Beschlussvorlage Nr. SR-19-420 wurden drei Schlüsselpositionen innerhalb der Feuerwehr neu besetzt, was die Wichtigkeit der Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde unterstreicht.
Herr Oberbrandmeister Heiko Werner wurde als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Leubnitz bestätigt. Zusätzlich wurde Herr Hauptlöschmeister Philipp Werner zum ersten Stellvertreter des Wehrleiters ernannt, und Herr Hauptlöschmeister Uwe Schille übernimmt die Rolle des zweiten Stellvertreters. Diese Personalentscheidungen erfolgten nach einer satzungsgemäßen Wahl, die am 9. Februar 2024 stattfand, bei der alle Kandidaten mehrheitlich gewählt wurden.
Die Ernennungen sind von großer Bedeutung, da sie nach Ablauf der regulären fünfjährigen Wahlperiode notwendig wurden und die kontinuierliche und effektive Funktion der Feuerwehr sicherstellen. Der Stadtrat hat zudem den Oberbürgermeister mit der Ausfertigung der offiziellen Berufungsurkunden beauftragt, was die Formalisierung der Beschlüsse bestätigt.
Diese Entscheidungen spiegeln das Engagement und die Verantwortung wider, die die Stadt Werdau in Bezug auf öffentliche Sicherheit und die Bereitschaftsdienste zeigt, und sie sorgen für eine solide Führungsstruktur, um auf Notfälle effektiv reagieren zu können.
Die Berufungen wurden einstimmig beschlossen.
TOP 6: Wahl des Friedensrichters für den Schiedsbezirk Werdau für 2024 bis 2029
Herr Christian Albert Friedrich wurde erneut zum Friedensrichter für den Schiedsbezirk Werdau gewählt. Gemäß der Beschlussvorlage Nr. SR-19-411, eingereicht vom Oberbürgermeister, soll Herr Friedrich das Amt für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2029 innehaben.
Die Wahl fand öffentlich während der Stadtratssitzung am 21. März 2024 statt, wobei die Details und Kandidaten im Amtsblatt bekannt gemacht worden waren. Die Wiederwahl von Herrn Friedrich, der das Amt seit 2014 innehat und zur vollen Zufriedenheit versieht, unterstreicht seine bewährten Fähigkeiten in der Verhandlungsführung und Konfliktschlichtung. Friedensrichter spielen eine wichtige Rolle, indem sie durch ihr Verhandlungsgeschick und ihre Schreibgewandtheit dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie leiten selbstständig Schlichtungsverfahren in verschiedenen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird Herr Friedrich eine jährliche Entschädigung von 420,00 EUR gewährt, die in monatlichen Raten von 35,00 EUR ausgezahlt wird. Dieses Amt untersteht der Aufsicht der Direktorin des Amtsgerichtes Zwickau, wobei Friedensrichter in ihrer Verhandlung völlig unabhängig sind.
Die Entscheidung für Herrn Friedrichs Wiederwahl spiegelt das Vertrauen des Stadtrates in seine Fähigkeiten und die Bedeutung einer effektiven und erfahrenen Friedensrichtertätigkeit wider.
TOP 7: Verkauf zweier unbebauter Grundstücke in Werdau, Ronneburger Straße, Flurstücke 1843/5 und 1838/16
Zur Stärkung der öffentlichen Sicherheitsinfrastruktur hat der Stadtrat den Verkauf zweier unbebauter Grundstücke in der Ronneburger Straße, Flurstücke 1843/5 und 1838/16, beschlossen. Die Flurstücke, die eine Gesamtfläche von 6.133 Quadratmetern umfassen, wurden für 153.000,00 EUR an den Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ verkauft, der dort eine neue Rettungswache errichten möchte.
Diese Entscheidung folgt auf vorherige Gespräche und Planungen, die seit 2020 zwischen der Stadt Werdau und dem Rettungszweckverband geführt wurden. Die Lage der Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Pleißental-Klinikum macht sie zu einem idealen Standort für die Rettungsdienste, was die schnelle medizinische Versorgung in der Region erheblich verbessern dürfte. Ein Gutachterausschuss hat den Wert der Grundstücke zuvor auf den genannten Preis festgelegt, und der Rettungszweckverband hat offiziell einen Kaufantrag gestellt.
Besonders zu erwähnen ist, dass die mit dem Grundstückskauf verbundenen Kosten wie Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten vom Käufer getragen werden. Zudem wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass die Rettungswache innerhalb der nächsten fünf Jahre nach der Kaufpreiszahlung gebaut werden muss. Sollte dies nicht erfolgen, sieht der Vertrag eine Rückabwicklung vor. Diese Bedingungen sichern die zügige Umsetzung des Projekts und schützen die Interessen der Stadt.
Die Entscheidung, die Grundstücke ohne öffentliche Ausschreibung direkt an den Rettungszweckverband zu verkaufen, wurde aufgrund der spezifischen öffentlichen Zwecke, die mit dem Projekt verbunden sind, getroffen und liegt im Interesse der Stadt Werdau. Diese Maßnahme zeigt das Engagement der Stadtverwaltung und des Stadtrates, die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen für eine effektive Notfallversorgung zu schaffen.
TOP 8: Verkauf einer Teilfläche des unbebauten Grundstücks in Fraureuth, Gewerbegebiet Werdau-Süd, Flurstück 650/23
Es wurde der Verkauf einer Teilfläche des unbebauten Grundstücks im Gewerbegebiet Werdau-Süd, Flurstück 650/23, beschlossen. Die Teilfläche, die rund 3.495 Quadratmeter umfasst, wurde an Herrn Manuel Burkhardt, den Inhaber von MB-Transporte, verkauft. Der vereinbarte Verkaufspreis beträgt 40.000,00 EUR, basierend auf einem Wertgutachten, das am 14. Februar 2024 erstellt wurde.
Herr Burkhardt hatte sein Kaufinteresse bereits am 10. Oktober 2023 bekundet, wobei er angab, die Fläche zum Abstellen seiner betrieblich genutzten Fahrzeuge benötigen zu wollen. Der Kaufantrag wurde nach einer Rücksprache auf die spezifizierte Flächengröße von 3.495 Quadratmetern erweitert.
Die Flächen im Gewerbegebiet Werdau-Süd sind im gemeinsamen Eigentum der Stadt Werdau und der Gemeinde Fraureuth. Der Stadtrat von Fraureuth hatte bereits am 14. November 2023 seine Zustimmung zum Verkauf erteilt. Von dem gesamten Verkaufserlös in Höhe von 40.000,00 EUR entfallen 32.524,00 EUR auf die Stadt Werdau, entsprechend ihrem Eigentumsanteil von 81,31%.
Die durch den Grundstückserwerb entstehenden Kosten, wie Grunderwerbssteuer sowie Notariats- und Gerichtskosten, liegen beim Käufer. Dieser Schritt fördert die wirtschaftliche Nutzung des Gewerbegebiets und unterstützt lokale Unternehmen bei ihrer Entwicklung und Expansion.
TOP 9: Verwendung des Stadtwappens
Es wurde über einen Antrag von Herrn Maik Reinhardt, dem Inhaber von „Reinhardt Kaffee – Maschinen & Mehr“ aus Burgstädt, beraten. Herr Reinhardt hatte beantragt, das Stadtwappen Werdau auf Etiketten für Kaffeepackungen zu verwenden, die er im Rahmen seiner „Städtekaffee“-Reihe im Kaufland vertreiben möchte. Ähnliche Etiketten verwendet seine Firma bereits für die Städte Burgstädt und Chemnitz.
Der Stadtrat entschied sich jedoch gegen die Nutzungsgenehmigung des Stadtwappens für diese Zwecke. Die Verwaltung empfahl die Ablehnung des Antrags, da das Produkt keinen direkten Bezug zur Stadt Werdau hat und auch kein öffentliches Interesse an einer solchen Verwendung des Stadtwappens besteht. Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Genehmigungsrichtlinie über die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Werdau getroffen, welche eine relevante Verbindung zwischen dem Produkt oder der Dienstleistung und der Stadt voraussetzt.
Die Ablehnung basiert auf dem Prinzip, dass das Stadtwappen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden sollte, die keinen bedeutenden Bezug zur Stadt selbst oder zu ihren Bürgern haben. Diese Entscheidung unterstreicht das Bestreben der Stadtverwaltung, die Integrität und Bedeutung des Stadtwappens zu wahren.
TOP 10: Bericht zur Wirtschaftsförderung in der Stadt Werdau
Frau Kurz stellte ausführlich den Bericht zur Wirtschaftsförderung vor.
TOP 11: Anfragen
Keine nennenswerten Anfragen.
TOP 12: Verschiedenes
Keine nennenswerten Anfragen.
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