Altmodische Methode zur Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020

Wie im Amtsblatt bekannt gegeben wurde, kann vom 14. Februar bis 24. Februar 2020 der Entwurf der Haushaltssatzung eingesehen werden. Das ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern zu schauen, was dieses Jahr mit den Geldern des städtischen Haushaltes passieren soll. Außerdem kann auch jeder Einwände diesbezüglich vorbringen.

Information Haushaltssatzung Werdau 2020

„Der Grundgedanke, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen und eventuell an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen aufzuzeigen, ist sehr löblich. Warum kann aber, im Zeitalter der Digitalisierung, der Entwurf nicht auf der Homepage der Stadt Werdau veröffentlicht werden? Laut Sächsischer Gemeindeordnung § 76 Abs. 1 hätte die Stadtverwaltung auch die Möglichkeit dazu. Damit könnten viel mehr Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, da diese nicht an die Öffnungszeiten des Rathauses gebunden wären.“ so der Vorstandsvorsitzende Dirk Schirmer.

Wir hoffen, dass im nächsten Jahr ein Umdenken stattfindet und der Entwurf digital zur Verfügung gestellt wird.

Veröffentlicht am 15.02.2020